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Tatsächlich hat die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern schon im September 2021 in einem Beschluss festgehalten, dass die Weitergabe von Vertragsdaten ohne explizite Genehmigung der Kundinnen und Kunden gegen das Datenschutzgesetz verstößt. Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke zufolge haben jedoch praktisch alle großen Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica, Drillisch und Freenet ihre Geschäftspraxis nicht an die neue Vorgabe angepasst. Sie reichen demnach auch heute noch munter die Informationen vieler Kundinnen und Kunden ohne Erlaubnis an Schufa & Co. durch – und könnten dafür nun teuer bezahlen.
Betroffenen winken bis zu 5.000 Euro
Laut Anwalt Solmecke haben Betroffene das Recht, ihren Mobilfunkanbieter auf bis zu 5.000 Euro Schadenersatz zu verklagen. Viele Gerichte hätten diese Summe im Fall illegaler Schufa-Einträge bereits verhängt. In Kooperation mit der Rechtsberatungsplattform Legalbird bereiten Solmecke und seine Kanzlei laut Bericht nun eine großangelegte Klagewelle vor. Bei Legalbird hätten bereits rund 100.000 Verbraucherinnen und Verbraucher Interesse an einer Klage angemeldet. Die Plattform prüfe nun in jedem Einzelfall die Erfolgsaussichten. WBS zieht zunächst mit Klagewilligen vor Gericht, die eine Rechtsschutzversicherung haben, da man das Kostenrisiko wegen der nicht ganz eindeutigen Rechtslage noch nicht absehen könne. Erste Klagen seien bereits raus, Tausende weitere Verfahren an allen Landgerichten Deutschlands sollen in den nächsten Monaten folgen.
Sollten die Fälle vor Gericht Erfolg haben, will Legalbird auch Menschen ohne Rechtsschutzversicherung den Weg zur Schadensersatzklage ebnen. Betroffene gibt es offenbar genug. Die Plattform hat eigenen Angaben zufolge bereits 15.000 Schufa-Auszüge angefordert und 3.500 davon überprüft. In diesem Zuge habe sich herausgestellt, dass etwa jeder dritte Mobilfunkvertrag illegal bei der Schufa gelandet ist. Besonders häufig betroffen seien Kundinnen und Kunden von Vodafone, aber auch Telefónica und die Telekom seien sehr oft dabei. Konkret geht es um sogenannte Positivdaten, die etwa Auskunft darüber geben, wie viele laufende Verträge eine Bürgerin oder ein Bürger hat oder wie regelmäßig sie oder er seine Rechnungen begleicht.