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Datenschützer kontaktieren Anbieter
Für ihren Test wählten die beiden Organisationen zwölf Zyklus-Apps aus, die User am häufigsten im Google Play Store herunterluden. Daraufhin schrieb die Stiftung Warentest im Namen von drei App-Nutzerinnen die Betreiber an. Sie baten in einem umgangssprachlich formulierten Text um Auskunft über ihre Daten. Im Anschreiben wollten die Datenschützer wissen, ob und welche Daten die Apps verarbeiten und wer bei weiteren Fragen zum Datenschutz zu kontaktieren ist.
Vielzahl der Antworten ungenügend
Laut der Datenschutz-Grundverordnung sind die Unternehmen verpflichtet, Nutzerinnen unter anderem über den Verwendungszweck und die Speicherdauer der Daten zu informieren. Doch von insgesamt 17 Anfragen beantworteten die Betreiber nur zwei dem Gesetz konform. « Anbieter sollten sensibilisiert sein, auch formlose Auskunftsanfragen zu erkennen und nicht nur solche, die explizit die gesetzliche Grundlage gemäß Artikel 15 DSGVO nennen », bemängelt Sandra Krüger, Referentin im Projekt Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten der vzbz.