Customize this title in frenchDéclaration d’impôt 2023 : Vous devez connaître ces règles

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Die nächste Steuererklärung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Auch in diesem Jahr müssen Millionen Bundesbürger die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2023 bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen – also einen Monat früher als im Vorjahr. Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein an der Seite hat und die Arbeit selbst erledigt, sollte die Gesetzesänderungen für den Veranlagungszeitraum 2023 berücksichtigen.

Steuererklärung 2023: Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag – das sind die für jeden Menschen in Deutschland steuerfreien Einkünfte – stieg 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Obwohl das bisher in der Praxis schon umgesetzt wurde, wurde der Unterhaltshöchstbetrag zudem automatisch an den Grundfreibetrag gekoppelt und beträgt nun ebenfalls 10.908 Euro. Bis zu diesem Betrag können Personen Unterhaltsleistungen an bedürftige Kinder oder Eltern steuermindernd geltend machen (gehört zu den außergewöhnlichen Belastungen).

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (« Werbungskosten-Pauschbetrag ») wurde um 30 Euro erhöht – auf 1.230 Euro jährlich. Diese Werbungskosten werden automatisch berücksichtigt, wenn man keinen höheren Betrag nachweist. Tipp: Wer schon die Home-Office-Pauschale (siehe nächster Abschnitt) voll ausnutzt, kommt bereits über diesen Betrag. Daher lassen sich alle weiteren Werbungskosten voll von der Steuer absetzen – Belege sammeln lohnt sich also!

Verdoppelte Home-Office-Pauschale

Auch 2023 können Werbungskosten für jeden Tag angesetzt werden, an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet und der Arbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht aufgesucht wurde. Die sogenannte Home-Office-Pauschale stieg am 1. Januar 2023 zwar nur von 5 auf 6 Euro pro Tag, wird dafür aber nicht mehr auf 120 Tage (entspricht 600 Euro) gedeckelt. Stattdessen akzeptiert das Finanzamt 210 Home-Office-Tage – mit bis zu 1.260 Euro also mehr als das Doppelte.

Wer anstelle der Home-Office-Pauschale ein häusliches Arbeitszimmer peut déduire de l’impôt, peut, comme auparavant, réclamer les frais réels d’un montant illimité ou – et c’est nouveau – sans justificatif, un forfait annuel de 1.260 euros.

Höherer Sparer-Pauschbetrag

Wer 2023 Einkünfte aus Kapitalanlagen erzielt hat, darf sich über einen höheren Sparer-Pauschbetrag freuen. Der stieg zum 1. Januar 2023 von 801 auf 1.000 Euro, bei Paaren von 1.602 auf 2.000 Euro. Bestehende Freistellungsaufträge wurden von den Banken zwar automatisch angepasst, es kann jedoch nicht schaden, die erteilten Freistellungsaufträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

2023 stieg das monatliche Kindergeld einheitlich auf 250 Euro pro Kind. Weil eine Abstufung bei mehreren Kindern nicht mehr stattfindet, stieg das Kindergeld für das erste und zweite Kind somit um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro. Im gleichen Zuge wurde der Kinderfreibetrag von 5.620 Euro auf 6.024 Euro (3.012 Euro pro Elternteil) angehoben, und der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder stieg von 924 auf 1.200 Euro. Den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöhte der Staat von bisher 4.008 auf 4.260 Euro.

Rentenversicherungsbeiträge voll absetzbar

Eigentlich sollten Altersvorsorgeaufwendungen erst ab 2025 zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden können. Der Bund zog die geplante Änderung jedoch zwei Jahre vor, sodass Rentenversicherungsbeiträge bereits seit dem 1. Januar 2023 vollständig als Sonderausgaben absetzbar sind, statt wie bisher zu 96 Prozent. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen liegt für 2023 unverändert bei 26.528 Euro beziehungsweise 53.056 Euro im Falle von Zusammenveranlagungen.

Photovoltaik-Anlage steuerfrei

Inflationsausgleichsprämie

Auch in diesem Jahr – noch bis zum 31. Dezember 2024 – können Arbeitgeber eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, für Gehaltsumwandlungen gilt das nicht. Auch Minijobber können die Prämie erhalten, und das sogar mehrfach. Fragen Sie einfach Ihren Chef.

Steuererklärung: COMPUTER BILD hilft

Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind: Machen Sie die Probe aufs Exempel und berechnen Sie Ihre persönliche Steuer. Aufgrund ihrer Werbungskosten haben die meisten Steuerzahlenden Anspruch auf eine Rückzahlung – und die beträgt im Schnitt 1.095 Euro. Wir testen jedes Jahr Steuerprogramme et révèlez lequel offre la meilleure aide au remboursement – le prix d’achat est rapidement amorti. Toutes les applications de détaxe testées et certains des programmes fiscaux testés calculent gratuitement le remboursement attendu et ne vous demandent de payer que lorsqu’ils sont envoyés par voie électronique.

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