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Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik Millionen Fahrgäste trifft. Das Unternehmen kündigte für Mittwoch (10. Januar) bis Freitag (12. Januar) einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an. « Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden », teilte das Unternehmen am 7. Januar 2024 mit. Zugleich will die Bahn gerichtlich gegen den Streik vorgehen.
Regional- und Schienengüterverkehr betroffen
Fahrgäste seien gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Bahnreisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Es werde deutschlandweit große Unterschiede geben, wie viele Züge im Regionalverkehr fahren könnten. « Auch im Schienengüterverkehr wird es zu massiven Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen », hieß es in der Mitteilung.
Kulanzregeln für Fahrgäste
Das Unternehmen kündigte Kulanzregeln an: Alle Fahrgäste, die ihre für zwischen dem 10. und 12. Januar 2024 geplante Reise wegen des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen. Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2 Uhr, bis Freitag, 18 Uhr, streiken – in einer Woche, in der im Straßenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach normalerweise einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
Bahn will einstweilige Verfügung
Der Konzern kündigte an, beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung zum Stopp des Streiks zu beantragen. Nach Ansicht des Konzerns hat der Ausstand keine rechtliche Grundlage. Mit dem Streik will die Gewerkschaft um ihren Vorsitzenden Claus Weselsky den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohn geht. Das lehnt die Bahn ab.
Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
Bei zwei kürzeren GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebots streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen zu erwarten.
Streit über Leihfirma
« Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig », sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. « Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren. » Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer 2023 gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Es ist unklar, ob das funktioniert und besonders, ob sich genügend Lokführer finden, die bei der Bahn kündigen und bei Fair Train arbeiten. (Mit Material der dpa.)