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Übermäßige Überwachung verletzt Privatsphäre
Scanner-System setzte Mitarbeitende unter Druck
Konkret erhalten die Lageristen einen Handscanner, um die Einlagerung oder Entnahme eines Artikels aus den Regalen oder das Verpacken zu dokumentieren. Amazon verwaltet so Bestände und Bestellungen in seinen Lagern. Da das in Echtzeit abläuft, ist auch ersichtlich, wie schnell oder langsam ein Mitarbeiter ist oder wie lange seine Pausenzeiten sind – ab zehn Minuten galt hier eine sogenannte « Leerlaufzeit ». Unterbrechungen des Scanners zwischen einer und zehn Minuten fielen in die Kategorie « Latenz unter zehn Minuten ». Nach Ansicht der CNIL ist das System überzogen. Laut der Behörde sei es illegal « ein System einzurichten, das die Arbeitsunterbrechungen mit einer solchen Genauigkeit misst, dass die Mitarbeiter möglicherweise jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen ». Wurden Gegenstände zu schnell nacheinander gescannt (unter 1,25 Sekunden), gab es eine Meldung, denn schnell gescannte Gegenstände erhöhten angeblich das Fehlerrisiko. Zudem bewahrte man die Daten der Angestellten und Zeitarbeitskräfte und ihre Auswertungen für 31 Tage auf. Durch die Systeme hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ständigem Druck gestanden.
CNIL erkennt Wettbewerbsvorteil
Ein anderer interessanter Punkt, auf den die CNIL pocht, dreht sich um möglicherweise entstandene Vorteile. Die CNIL « berücksichtigte die große Zahl der betroffenen Personen (mehrere Tausend) und vertrat die Auffassung, dass die den Mitarbeitern durch diese Computerüberwachung auferlegten Zwänge unmittelbar zum wirtschaftlichen Gewinn des Unternehmens beitrugen (…) ». Im Umkehrschluss heißt das nichts anderes, als dass sie « ihm einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen auf dem Online-Vertriebsmarkt verschafften ».