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Wenn die Plattensammlung im eigenen Heim überhandnimmt, wird es Zeit, sie zu verkleinern. Dafür bietet sich unter anderem der Weiterverkauf auf Plattformen wie Ebay an. Doch Achtung, hier lauert ein sehr gefährlicher Fallstrick, der zu hohen Kosten führen kann. Denn nicht alle Platten sollten auf der Plattform landen. Vor allem bei sogenannten Bootlegs ist Vorsicht geboten. Das sind Vinyls, die nicht vom Rechteinhaber autorisiert wurden und somit eigentlich illegal sind. Einige Kanzleien haben sich auf Abmahnungen in diesem Bereich spezialisiert und fordern schnell mehrere Hundert Euro und die Vernichtung der Platten. Gibt es einen Ausweg? Wir haben mit Anwalt Christian Solmecke gesprochen.
Abmahnung ist rechtens
Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass die Abmahnung selbst rechtens ist. Denn es handelt sich um nicht lizenzierte Produkte. Die meisten Bootlegs sind Mitschnitte etwa von Live-Konzerten. Durch die fehlende Lizenzierung handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, die selbstverständlich geahndet wird. Viele große Künstler haben eine Kanzlei mit der Prüfung beauftragt, um solche Verstöße abzumahnen. Deswegen finden sich im Internet zumeist nach kurzer Suche diverse Betroffene, die von derselben Kanzlei abgemahnt wurden. Beispielhaft zu nennen sind an dieser Stelle Frommer Legal sowie Gutsch und Schlegel. Letztere vertritt diverse bekannte Künstler wie die Dire Straits, Iron Maiden, Pink Floyd, aha und Genesis.
Weil es sich um eine rechtmäßige Abmahnung handelt, sollten Sie diese in keinem Fall ignorieren! Anwalt Christian Solmecke: « Eine Abmahnung der Kanzlei Gutsch und Schlegel sollen Betroffene keinesfalls ignorieren und darauf hoffen, dass der Aufwand einer weiteren Verfolgung der Ansprüche der Kanzlei zu aufwendig ist. Denn wenn ein Anspruch besteht, ist die Abmahnung tatsächlich berechtigt und kann auch auf gerichtlichem Wege meist mit deutlich höheren Kosten verfolgt werden. »
Kosten verringern durch Widerspruch
Sind also die geforderten Zahlungen der Kanzleien gerechtfertigt? Nein, stellt Anwalt Solmecke klar. Denn selbstverständlich versuchen die Kanzleien, einen möglichst hohen Betrag festzusetzen. Doch es gibt einen Weg, der weniger hohe Summen in Aussicht stellt: « Eine Unterlassungserklärung kann daher, wenn sie abgegeben werden soll, meistens abgeändert und entschärft werden. Mit einer solchen Modifizierung wird erreicht, dass man sich nur zu den Dingen verpflichtet, die nötig sind, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Auch der Schadensersatz, der wegen des Verstoßes gefordert wird, kann zu hoch angesetzt sein. Hier besteht meist ein Verhandlungsspielraum, mit dem man die Gesamtkosten der Abmahnung senken kann », so Christian Solmecke.
Das sollten Sie jedoch in keinem Fall eigenmächtig versuchen, sondern sich stattdessen an einen Anwalt wenden. Das bedeutet nicht, dass der Fall vor Gericht landet. Stattdessen wird versucht, den Betrag außergerichtlich geringer anzusetzen und damit die Kosten zu senken. Damit es dazu kommt, müssen Sie sich allerdings nach dem Erhalt der Abmahnung schnell mit einem entsprechenden Anwalt in Verbindung setzen, denn die Kanzleien setzen kurze Fristen. Das soll die Betroffenen zu einer schnellen Zahlung drängen, schließlich wird mit einem Inkasso- oder Gerichtsverfahren gedroht. Reagieren Sie deswegen schnell und verfallen Sie nicht in Panik – zumeist lassen sich die Kosten senken. Damit es gar nicht erst zu einer Abmahnung kommt, sollten Sie keine Bootlegs auf Plattformen anbieten.