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Kabel-Fernsehen: So verhalten Sie sich richtig
Da die Änderung das gesamte Bundesgebiet betrifft, sind wohl auch Menschen außerhalb Schleswig-Holsteins gefährdet. Dementsprechend warnen die Experten, nicht die Tür zu öffnen, wenn eine Vertreterin respektive ein Vertreter unangekündigt klingelt. Man solle niemanden hereinlassen – auch wenn sie oder er angeblich nur den TV-Anschluss überprüfen möchte. Zudem sollten Sie sich bei Gesprächen zu keinem Zeitpunkt einschüchtern oder überrumpeln lassen, so die Verbraucherschützenden. Auch bei Werbeanrufen sollten Sie keineswegs unüberlegt « Ja » sagen oder persönliche Daten herausgeben. Ist das Gegenüber am Telefon besonders aufdringlich, rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sogar, einfach aufzulegen.
Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Haben Sie doch zugestimmt oder bereits unterschrieben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Besonders interessant: Erhalten Sie bei der Unterzeichnung in ihren eigenen vier Wänden oder bei der Zustimmung Telefon keine Widerrufsbelehrung, erlischt Ihr Recht auf Widerruf sogar erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Wer einen Vertrag im Geschäft abschließt, habt kein Widerrufsrecht. Hier muss das Angebot also sehr gewissenhaft geprüft werden.