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Richtlinie greift bei Krankheiten und Katastrophen
Airbnb liefert auf der Webseite einige Beispiele von Ereignissen, die von den Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen gedeckt sind. Obwohl Krankheiten wie COVID-19 oder Malaria ab dem 6. Juni ausgeschlossen sind, sind von der Regierung erklärte Epidemien, Pandemien und Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit von den Leitlinien gedeckt. Behördlich angeordnete Reisebeschränkungen und der Ausfall wesentlicher Grundversorgung im betroffenen Gebiet führen ebenfalls zu einer erleichterten Stornierung. Auch im Katastrophenfall greift die Richtlinie: Wenn ein Gebiet von Kriegshandlungen oder Naturkatastrophen betroffen ist, lässt sich die geplante Reise ebenfalls leichter kündigen.
Unerwartete Verletzungen nicht abgedeckt
Airbnb nennt allerdings auch einige Beispiele, bei denen die Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen nicht greifen. So sind Ereignisse, die sich auf Gäste oder ihre Reisefähigkeit, nicht aber auf den Standort der Unterkunft auswirken, von den Leitlinien ausgeschlossen. Gleiches gilt für Störungen im Verkehrswesen oder rechtliche Verpflichtungen, wie beispielsweise Gerichtstermine. Auch unerwartete Verletzungen oder Erkrankungen führen das Unternehmen als nicht abgedecktes Ereignis auf. Wenn das Event, was zur Buchung führte, abgesagt oder umgeplant wurde, greift Airbnbs Richtlinie ebenfalls nicht.
Das Unternehmen empfiehlt den Reisenden und Gastgeberinnen und Gastgebern, eine für beide Seiten annehmbare Regelung zu finden, wenn eine Buchung nicht unter die Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen fällt.