Customize this title in frenchAttention, colonnes de personnes en déplacement à cause de la télévision par câble !

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Ab Juli 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg. Das heißt, Mieterinnen und Mieter dürfen künftig selbst entscheiden, ob sie für den Kabelanschluss zahlen möchten. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte seinen Kabelanschluss also jetzt prüfen und sich möglicherweise um eine Alternative kümmern. Anderenfalls könnte der bestehende Anschluss gesperrt oder die TV-Buchse in der Wohnung verschlossen werden. Diesen Umstand nutzen umtriebige Vertreterinnen und Vertreter im Außendienst nun aus, um Verträge mit nichts ahnenden Nutzerinnen und Nutzern abzuschließen. Teilweise bedienen sich diese Vertriebsprofis unmoralischer oder sogar krimineller Methoden. Davor warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein – Il y a probablement de plus en plus de colonnes de ce genre en mouvement dans cet État fédéral en ce moment.

Kabel-Fernsehen: So verhalten Sie sich richtig

Da die Änderung das gesamte Bundesgebiet betrifft, sind wohl auch Menschen außerhalb Schleswig-Holsteins gefährdet. Dementsprechend warnen die Experten, nicht die Tür zu öffnen, wenn eine Vertreterin respektive ein Vertreter unangekündigt klingelt. Man solle niemanden hereinlassen – auch wenn sie oder er angeblich nur den TV-Anschluss überprüfen möchte. Zudem sollten Sie sich bei Gesprächen zu keinem Zeitpunkt einschüchtern oder überrumpeln lassen, so die Verbraucherschützenden. Auch bei Werbeanrufen sollten Sie keineswegs unüberlegt « Ja » sagen oder persönliche Daten herausgeben. Ist das Gegenüber am Telefon besonders aufdringlich, rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sogar, einfach aufzulegen.

Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen

Haben Sie doch zugestimmt oder bereits unterschrieben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Besonders interessant: Erhalten Sie bei der Unterzeichnung in ihren eigenen vier Wänden oder bei der Zustimmung Telefon keine Widerrufsbelehrung, erlischt Ihr Recht auf Widerruf sogar erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Wer einen Vertrag im Geschäft abschließt, habt kein Widerrufsrecht. Hier muss das Angebot also sehr gewissenhaft geprüft werden.

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