Make this article seo compatible,Let there be subheadings for the article, be in french, create at least 700 words
Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden. Das entschied am 26. Oktober 2023 der BGH in Karlsruhe und beendete damit einen jahrelangen Streit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und einer Kieler Warenhauskette. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), der im Juni die separate Ausweisung von Pfandgeld ebenfalls für zulässig erklärt und auch im Sinne der Transparenz für notwendig erachtet hatte.
Urteil: Getrennte Angabe des Pfands ist rechtens
Der Kläger hatte es für unzulässig gehalten, dass die Kette in einem ihrer Prospekte aus dem Herbst 2018 Getränke in Pfandflaschen und Joghurt im Glas bewarb und dabei das Pfandgeld extra angab. In dem Faltblatt stand neben dem Warenpreis immer der Zusatz « zzgl. … € Pfand ». Wie die Kieler handhaben es die meisten Lebensmittelhändler. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. – Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die BGH-Entscheidung. Der Verbraucherschutz und auch der Verkauf von nachhaltigen Waren in Mehrweggebinden werde damit gestärkt, so Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Zudem könnten Kundinnen und Kunden so einfacher erkennen, wie viel ein Produkt tatsächlich koste. (Mit Material der dpa.)