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Wer sich mit Fragen oder Beschwerden telefonisch an eine Firma wendet, landet in der Regel nicht bei einem Sachbearbeiter, sondern in einem Callcenter. Und umgekehrt werden Kunden immer wieder von Callcentern angerufen. Per sogenannter Kaltakquise versuchen die Mitarbeiter zum Beispiel, neue Mobilfunkverträge zu verkaufen, oder werben für ein Upgrade eines bestehenden Vertrags. Sattsam bekannt ist bei solchen Anrufen der Satz: „Dieser Anruf wird zur Verbesserung der Servicequalität aufgezeichnet.“ Im Nachgang sollen die Servicemitarbeiter anhand der mitgeschnittenen Telefonate geschult und die Angebote „optimiert“ werden. Was die Callcenter aber oft verschweigen: Mittlerweile kommt auch KI zum Einsatz. Die analysiert schon während des Gesprächs, wie der Teilnehmer etwa auf die Angebote des Callcenter-Mitarbeiters reagiert. Emojis zeigen ihm auf einem Display an, wenn der Kunde oder die Kundin wütend oder ungeduldig wird, verunsichert wirkt oder geduldig und freundlich zuhört. Aber nicht nur die Kunden sind im Visier der KI: Parallel analysiert sie, wie der Callcenter-Mitarbeiter selbst auf die Stimmung am anderen Ende der Leitung reagiert. „Emotionserkennung“ heißt das.
KI im Callcenter: Totalüberwachung droht
KI-Einsatz: Datenschützer sind alarmiert
Das unterstützt auch Thomas Fuchs, Datenschutzbeauftragter für Hamburg: „Stimmanalysen per KI bei Callcenter-Telefonaten sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Gesprächsteilnehmer möglich. Vor der Einwilligung müsste eine transparente Information über das eingesetzte System erfolgen. Bei abhängig Beschäftigten wird eine solche Einwilligung in der Regel am Erfordernis der Freiwilligkeit scheitern“, so Fuchs gegenüber COMPUTER BILD. Neue Gesetze müssen her! Fuchs hofft auf einen klaren gesetzlichen Rahmen: „Deswegen kommt der KI-Verordnung, die gerade in der EU final verhandelt wird, hohe Bedeutung zu“, so der Datenschützer. Auch das geplante deutsche Beschäftigtendatenschutzgesetz solle Regeln zum KIEinsatz in Unternehmen enthalten. Bis diese wichtigen Anpassungen in Kraft sind, müsse man die DSGVO konsequent auf KI-Anwendungen anwenden.