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Schriftlicher Nachweis möglich
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: « Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält. » Nur wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es verlangten, müsse der Arbeitgebende ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Laut Buschmann soll auch der digitale Abschluss von Arbeitnehmer-Überlassungsverträgen künftig möglich sein. « Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren », sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion Irene Mihalic.
Maßnahme gegen Bürokratie
Durch die jetzt gefundene Lösung werde Bürokratie reduziert, gleichzeitig aber sichergestellt, dass sich im Streitfall beweisfeste Dokumente einfordern lassen, betonte die SPD-Abgeordnete Katja Mast. Bürokratieabbau werde « ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode » sein, versprach Buschmann. Das Kabinett hatte vergangene Woche ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen jedoch noch abschließend darüber beraten und entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Außerdem wird die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung perspektivisch abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. (Mit Material der dpa.)