Wärmepumpen gelten im Vergleich zu Öl- und Gasheizungen als äußerst energieeffizient. Allerdings schlagen die Geräte nicht selten mit Kosten von weit über 20.000 Euro zu Buche. Um Bürgerinnen und Bürger dennoch zum Umstieg auf Wärmepumpen Pour encourager cela, l’État apporte un financement généreux. Mais ce n’est pas tout : quiconque achète une pompe à chaleur peut, sous certaines conditions, la réclamer fiscalement et ainsi économiser encore plus.
Wärmepumpe: Steuern sparen mit Auflagen
Wie die Berliner Morgenpost signalé, la possibilité de déduction fiscale pour les pompes à chaleur repose sur une réglementation fiscale spéciale introduite en 2020. Ainsi, il est possible d’économiser jusqu’à 20 pour cent sur les coûts d’achat et d’installation.[–>Wärmepumpe à réclamer à des fins fiscales. Cela signifie que vous pouvez bénéficier d’une économie d’impôt potentielle allant jusqu’à 40 000 euros. Ces avantages fiscaux sont toutefois soumis à certaines conditions.
So besteht die Option der steuerlichen Absetzung nur, wenn das Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus der Wärmepumpe bereits mindestens zehn Jahre alt ist. Darüber hinaus muss die Installation von einem Fachunternehmen durchgeführt und die Rechnung per Überweisung bezahlt worden sein. Ebenfalls erforderlich ist eine nach amtlichem Muster certificat délivré sur les travaux de construction précis effectués par l’entreprise spécialisée. L’administration fiscale peut demander des reçus à cet effet si nécessaire.
Steuerliche Absetzung über drei Jahre verteilt
Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie pro Wohnobjekt bis zu 20 Prozent und höchstens 40.000 Euro der mit der Wärmepumpe verbundenen Aufwendungen von der Steuer absetzen. Wie bei anderen Gütern greift hier die Regel « Absetzung durch Abnutzung ». Das heißt, dass Sie den Betrag in diesem Fall über einen Zeitraum von drei Jahren abschreiben. In den ersten beiden Jahren sind jeweils bis zu 7 Prozent (maximal 14.000 Euro pro Jahr) möglich. Im dritten Jahr dürfen Sie dann die restlichen 6 Prozent (maximal 12.000 Euro) geltend machen.
Diese Regelung greift unabhängig von anderen steuerlich absetzbaren Handwerksleistungen im Haus. Bei anderen Handwerksleistungen liegt die maximale Höhe der Absetzungsbeträge, im Gegensatz zur Wärmepumpe, nur bei 1.200 Euro. Ein weiterer wichtiger Punkt: Falls Sie bereits Zuschüsse für den Einbau vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten haben, dürfen Sie die dadurch gesparten Kosten nicht von der Steuer absetzen.