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Viele Einschränkungen bei Googles Android
Die größten Probleme sehen die Verbraucherschützer bei Google. So stand für das beim Test genutzte Samsung Galaxy S20 zum Stichtag kein Update für die gängige Android-Version 13 zur Verfügung. Zwar erlaubt Google beispielsweise bereits seit einiger Zeit Sideloading, wodurch Apps aus anderen Quellen als einem App-Store installiert werden können, sodass das Unternehmen zumindest einen Teil des DMA einhält. « Die Deinstallation von vorinstallierten Apps war jedoch im Test weiterhin nicht bei jeder App möglich », so der vzbv. Ein großer Teil der Smartphone-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland und der EU ist damit nach Einschätzung der Verbraucherschützer von den DMA-Neuerungen vorerst ausgeschlossen.
Bei Apple sieht es besser aus
Bei Apple sieht die Lage laut den Verbraucherschützern etwas besser aus. Schließlich hat Apple das Update, das bereits zahlreiche Änderungen beinhaltet, für sein mobiles Betriebssystem iOS 17.4 pünktlich zum Inkrafttreten des DMA bereitgestellt. So werden User nach der Installation beispielsweise gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden möchten. Negativ ist dem vzbv hingegen aufgefallen, dass sich Safari im Test nicht vollständig deinstallieren und eine andere Karten-App als Apple Maps nicht zum Standard machen ließ. Hier besteht aus Sicht der Verbraucherschützer Nachbesserungsbedarf.