Customize this title in frenchGoogle pourrait se sauver du procès en matière de protection des données grâce à un règlement

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Darf Google Daten sammeln, wenn Nutzerinnen und Nutzer im privaten Modus surfen? Nein, sagt eine Gruppe Betroffener und hat 2020 Klage eingereicht sowie rund 5 Milliarden US-Dollar (circa 4,5 Milliarden Euro) Schadensersatz gefordert. Nach langem Hin und Her haben sich die Parteien jetzt offenbar auf einen Vergleich geeinigt.

Das geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters

Irreführender Inkognito-Modus

Als Begründung für die ursprüngliche Klage haben die Kläger 2020 Google Irreführung von Nutzerinnen und Nutzern vorgeworfen. Internetaktivitäten werden demnach trotz Verwendung des sogenannten Inkognito-Modus, der in vielen Browsern wie Google Chrome,[–>Mozilla Firefox ou[–>Opera mis en œuvre, collecté par les technologies publicitaires et les outils d’analyse de Google.

Dadurch werde ein für die Nutzerinnen und Nutzer ungeahnt großer « Schatz » an teilweise empfindlichen Informationen auf Google Servern gehortet, sagen die Kläger. Denn durch die fälschliche Sicherheit, die ein « privater » oder « Inkognito »-Modus suggeriert, könnten neben Daten zu persönlichen Kontakten und Vorlieben auch Informationen gesammelt werden, die von « potenziell peinlicher » Natur sind, heißt es in der Anklage.

Die hohe Schadensersatzforderung erschließt sich aus einer angenommenen Anzahl von einer Million geschädigter Google-Nutzer im US-Bundesstaat Kalifornien seit dem 1. Juni 2016 und einer Forderung nach 5.000 US-Dollar (circa 4.500 Euro) Schadensersatz pro geschädigter Person. Ob die auch nur im Ansatz im Vergleich Anwendung finden und ob sich die Parteien einigen, bleibt abzuwarten.

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