Customize this title in frenchLa Commission européenne ouvre une procédure contre Apple, Meta et Alphabet

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Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet sowie Facebooks Mutterkonzern Meta. Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission am 25. März 2024 mitteilte. So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.

Drittanbieter-Apps weiterhin blockiert?

Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken – und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen. Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können.

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Darum geht es beim Digital Markets Act

Seit Anfang März 2024 müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) attendez. L’objectif est de créer davantage de concurrence dans les services numériques et de meilleures opportunités pour les nouveaux concurrents. L’hypothèse de base est que certains grands opérateurs de plateformes sont devenus si puissants qu’ils peuvent consolider leur position sur le marché. Le DMA devrait mettre un terme à cette situation en édictant des règles pour les soi-disant contrôleurs d’accès. La commission a jusqu’à présent identifié 22 services de contrôle d’accès provenant de six entreprises. Il s’agit notamment des poids lourds américains Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet et Meta.

Empfindliche Strafen drohen

Die Kommission will das am 25. März 2024 eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich. (Mit Material der dpa.)

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