Customize this title in frenchLa famille doit aller au tribunal en raison d’une fraude aux points Payback

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Wegen des Vorwurfs des groß angelegten Cyberbetrugs muss sich eine Familie aus Baden-Württemberg vor Gericht verantworten. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat zusammen mit der Kriminalpolizeiinspektion Erding und dem Kommissariat 122 des Polizeipräsidiums München Anklage erhoben. Dabei geht es um Datendiebstahl und um die Einlösung von Payback-Punkten im großen Stil. Das teilt die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in einer Pressemitteilung avec.

Gehackte Nutzerkonten aus dem Darknet

Den Ermittlungen zufolge sollen sich ein Ehepaar (47 und 50) und ihr Sohn (27) im Frühjahr 2020 dazu entschlossen haben, ihren Lebensunterhalt mit der Einlösung der weitverbreiteten Treuepunkte zu bestreiten. Sie sollen sich dafür im Darknet diverse Zugangsdaten zu gehackten Payback-Konten beschafft haben. Im Zeitraum vom Juli 2020 bis März 2021 konnte die Familie so 9.106.730 Punkte im Gegenwert von 91.067,30 Euro erbeuten und einlösen. 1.885 Payback-Kunden sind betroffen. Die Tatverdächtigen nutzten dafür wohl die Service-Terminals des Kundenbindungsprogramms in diversen Supermarktfilialen. Sie haben damit Einkäufe bezahlt oder sich auch mittels Gutscheinkarten den Gegenwert der Punkte auf präparierte Bankkonten auszahlen lassen.

Gegenwert auch auf Bankkonten ausgezahlt

In diesem Zusammenhang müssen sich zwei weitere Verwandte, die Stiefschwester des Sohnes und ihr Ehemann (beide 28), aus dem oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land vor Gericht einfinden. Ihnen wird vorgeworfen, die Bankkonten zur Umwandlung der erbeuteten Payback-Punkte bereitgestellt zu haben. Gegen sie wurde Anklage wegen Beihilfe zum Computerbetrug erhoben.

Die Polizei hat in dem Fall eine Reihe an Spuren sichern und auswerten können. Dazu gehören Aufzeichnungen von Überwachungskameras aus diversen Geschäften, in denen die Einlösungen stattgefunden haben. Bislang haben sich die Angeschuldigten nicht zu den Vorwürfen geäußert. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt ein Schöffengericht entscheiden.

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