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Angaben auf ein Viertel reduziert
Wie aus der Mitteilung vom 28. März 2024 hervorgeht, vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister und modernisiert die Nutzerführung im Anmeldesystem. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärt: « Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. »
Bundestag berät über weitere Vereinfachungen
Über die jetzt bekannt gegebenen Erleichterungen hinaus berät der Bundesrat derzeit über weitere Vereinfachungen des Anmeldeprozesses. So soll in einem neuen Gesetzespaket zur Beschleunigung des Solarzubaus festgelegt werden, dass die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister künftig weniger Daten erfordert. Abgeschafft werden könnte etwa die Angabe der Ausrichtung der jeweiligen Stecker-Solaranlage. Außerdem soll die Anmeldung beim Netzbetreiber gänzlich entfallen. Wann auch mit diesen Erleichterungen zu rechnen ist, ist derzeit allerdings noch unklar.