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Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am 16. November 2023, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss des Bundestags.
Preisbremse: Bei diesen Beträgen greift die Deckelung
Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden. Die Preise wurden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt – für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.
Entlastungen fallen wohl eher gering aus
Die Lage auf den Energiemärkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die Fortführung der Preisbremsen sei « eine Versicherung gegen unerwartete Risiken », heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Nach den Berechnungen von Vergleichsportalen dürfte die Entlastung der Verbraucher allerdings nur sehr gering ausfallen. Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten durchschnittlich um 0,3 Prozent sinken, die Ausgaben für Gas um 1,4 Prozent. Auch Check24 erwartet für Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro. Bei Gaskunden gehen die Experten von 45 Euro Ersparnis aus. (Mit Material der dpa.)