Customize this title in frenchLes avis négatifs sur Kununu ne seront bientôt plus anonymes ?

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Rezensionen im Internet sind ein mächtiges Werkzeug, das über Erfolg und Niederlage ganzer Unternehmen entscheiden kann. Nicht umsonst boomt der illegale Handel mit gefälschten Bewertungen, die Produkte, Dienstleistungen und Firmen positiver erscheinen lassen sollen als sie tatsächlich sind. Entsprechend gefürchtet sind vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels Portale wie Kununu. Dort können aktuelle und ehemalige Angestellte von Unternehmen ihren Arbeitgeber anonym bewerten. Wenn es hier negative Kritik am Betriebsklima hagelt, kann die Suche nach neuem Personal für die besagte Firma schnell zu einem noch größeren Problem avancieren, als sie es ohnehin schon ist. Eine Arbeitgeberin aus Hamburg wollte eine negative Rezension auf Kununu nicht hinnehmen und forderte das Portal auf, diese zu löschen.

Wie die Anwaltskanzlei WBS.legal signalé, la femme doutait de l’authenticité de l’examen, mais n’était pas en mesure de fournir à Kununu la moindre preuve qu’il y avait effectivement eu une violation de la loi. Kununu a ensuite contacté l’auteur de la critique et obtenu une preuve de sa relation de travail. Comme il y avait suffisamment de preuves, l’examen est resté en ligne. Une action en justice intentée par l’employeur devant le tribunal régional de Hambourg a également échoué. Cependant, la femme est restée obstinée et a porté l’affaire devant le tribunal régional supérieur de Hambourg. Les juges compétents ont désormais rendu un jugement en faveur du plaignant, ce qui pourrait avoir de graves conséquences pour les utilisateurs de Kununu et les portails d’évaluation en général.

Kein Recht auf Datenschutz

Nach Ansicht des Gerichts dürfe die Arbeitgeberin nicht einfach einer schlechten Bewertung ausgeliefert sein, ohne nachvollziehen zu können, ob tatsächlich jemals ein Geschäftsverhältnis zum Verfassenden der Rezension bestanden hat. Kununu sei daher dazu verpflichtet, die Identität des Rezensenten oder der Rezensentin preiszugeben, sollte ein Arbeitgeber die Echtheit einer Bewertung anzweifeln. Andernfalls müsse die Rezension dauerhaft gelöscht werden. Unter anderem führte das Gericht an, die Arbeitgeberin müsse die Möglichkeit haben, auf die konkret erhobenen Vorwürfe einzugehen. Das sei nur möglich, wenn ihr die bewertende Person bekannt sei. Das Argument des Datenschutzes ließ das Gericht laut Bericht nicht gelten. Der Beweis der Rechtmäßigkeit einer Bewertung sei demnach wichtiger als die Anonymität der Rezensentinnen und Rezensenten.

Sollte es bei diesem Urteil bleiben, würden Plattformen wie Kununu ad absurdum geführt. Kaum jemand dürfte dazu bereit sein, unter Angabe seines Klarnamens vernichtende Kritiken über einen bestehenden oder ehemaligen Arbeitgeber zu verfassen. Kununu kündigte deshalb laut Bericht bereits Widerspruch an. Das Unternehmen hält den Beschluss des Gerichts eigenen Angaben zufolge für abwegig und falsch. Zudem sei dieser im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ohne Anhörung von Kununu erlassen worden. Man wolle nun eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren erwirken. Dabei gibt sich das Unternehmen zuversichtlich. Es habe bereits mehrere Urteile unter anderem vom Bundesgerichtshof gegeben, die dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg widersprächen. Kununu gibt an, die Identität seiner User auch weiterhin schützen zu wollen.

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