Customize this title in frenchLes défenseurs de la protection des données s’attaquent au modèle d’abonnement de Meta

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Zwischen europäischen Datenschutzorganisationen und dem US-Konzern Meta findet seit Jahren eine Art Tauziehen statt. Das Unternehmen des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg benötigt zur lukrativen Monetarisierung seiner sozialen Netzwerke Facebook und Instagram Massen an Nutzerdaten, um personalisierte Werbung schalten zu können. Weil die Verarbeitung dieser Informationen ohne explizite Zustimmung der User gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU verstößt, sucht Meta immer wieder nach noch neuen Wegen, um seine Interessen durchzuboxen. Seit Anfang November 2023 beschreitet der Konzern dazu einen besonders radikalen Weg.

Wer Facebook und Instagram in Europa nutzen möchte, ohne dass Meta dabei seine Daten zur Schaltung personalisierter Werbung erfasst und verarbeitet, muss eine stolze monatliche Abo-Gebühr payez 12,99 euros pour Facebook et 8 euros supplémentaires pour Instagram. Seules alternatives : les utilisateurs acceptent le traitement de leurs données ou cessent complètement d’utiliser les services. L’organisation non gouvernementale (ONG) autrichienne spécialisée dans la protection des données[–>None of your business (NOYB) considère cette procédure comme illégale et a déposé une plainte auprès de l’autorité autrichienne de protection des données.

Zu hohe Gebühr für Grundrecht auf Datenschutz

Der Vorwurf der Organisation: Meta setzt Usern die Pistole auf die Brust und erhebt eine unverhältnismäßig hohe Gebühr für sein werbefreies Abonnement. Das ist nach Ansicht der Expertinnen und Experten in mehrerlei Hinsicht problematisch. Zum einen sehe das EU-Recht vor, dass die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach freiem Willen erfolgt. Das sei angesichts einer drohenden Jahresgebühr von bis zu 250 Euro nicht gegeben. Zum anderen schließe Meta den ärmeren Teil der Bevölkerung, der sich ein solches Abo nicht leisten kann, mit seinem Vorgehen aus. Da Datenschutz in der EU jedoch ein Grundrecht ist, das für alle Personen gleichermaßen gelten sollte, ist Metas Abo-Modell nach Ansicht von NOYB nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

Zudem betonen die Datenschützenden, dass die vom Konzern erhobene Gebühr nicht im Verhältnis zu den realen Umsätzen des Unternehmens stehe. Demnach hat Meta 2022 pro User rund 60 Euro Umsatz gemacht. Für ihr Abonnement ruft die Firma hingegen mehr als das Vierfache auf. Da die EU die sogenannten Pur-Abonnements zum Unterbinden von Werbung bei Medienhäusern genehmigt hat, bleibt abzuwarten, ob die Beschwerde der Datenschützenden Früchte trägt oder ob Metas Vorgehen durch diese Bestimmung ebenfalls abgedeckt ist. NYON fürchtet, dass weitere Dienstanbieter nachziehen, sollte Mark Zuckerbergs Unternehmen mit seinem Vorgehen erfolgreich sein. Die NGO fordert « angesichts der Schwere der Verstöße und der ungewöhnlich hohen Zahl an Betroffenen », dass die österreichische Datenschutzbehörde ein Dringlichkeitsverfahren einleitet, um die illegale Datenverarbeitung zu stoppen.

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