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Wer über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Haushaltshilfe oder Essenslieferant arbeitet, soll in der EU künftig mehr Rechte bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am 8. Februar 2024 darauf, dass Betroffene besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden sollen, wie das EU-Parlament mitteilte. Auch die belgische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte einen Deal.
Einigung sieht feste Kriterien vor
Wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorliegen, wird den neuen Regeln zufolge angenommen, dass die Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind. Die Beweispflicht liege bei den Plattformen – sie müssten beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht, so das Parlament. Nach Angaben der EU-Staaten können Beschäftigte etwa besseren Zugang zu Bezahlung bei Krankheit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Einkommensunterstützung erhalten.
Bis zu 40 Millionen Plattformarbeitende in Europa
« Mit dem heutigen Kompromiss senden wir ein klares Signal an Uber und Co.: Faire Arbeitsbedingungen und Datenschutz gelten für alle », teilte der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke mit. Scheinselbstständigkeit und Wettbewerbsverzerrung werde damit der Kampf angesagt. Nach Angaben der Chefverhandlerin des EU-Parlaments, Elisabetta Gualmini, sind bis zu 40 Millionen Menschen in Europa als sogenannte Plattformarbeitende tätig.
Vorhaben bereits einmal gescheitert
Bereits im Dezember 2023 hatten sich die EU-Unterhändler auf die neuen Regeln verständigt. Kurz vor Weihnachten musste die damalige spanische EU-Ratspräsidentschaft aber mitteilen, dass der Deal geplatzt war. Im Januar 2024 übernahm Belgien die regelmäßig wechselnde Präsidentschaft und handelte nun erneut eine Einigung aus. Diese muss aber noch grünes Licht vom Europaparlament und den EU-Staaten bekommen – an diesem Schritt scheiterte das Vorhaben im Dezember.
Einigung mit Änderungen
Der damaligen Einigung zufolge sollten Plattformarbeitende als Beschäftigte eingestuft werden, wenn zwei von fünf Aspekten erfüllt sind. Dazu zählten Angaben der EU-Staaten zufolge etwa, wenn es Gehaltsobergrenzen gibt, die Leistung der Arbeitnehmenden überwacht wird oder es Beschränkungen bei der Wahl der Arbeitszeiten beziehungsweise Vorschriften für das Erscheinungsbild der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. In der nun gefundenen Einigung ist letztgenannter Aspekt nicht mehr enthalten.
Deutsche Zustimmung steht noch aus
Ob die neue Einigung unter den EU-Staaten eine Mehrheit findet, ist unklar. Nach Angaben von Radtke liege es am französischen Präsidenten Emmanuel Macron, ob eine Mehrheit zustande kommt. Aber auch Deutschland stimmt dem Vorhaben derzeit nicht zu. « Die Gespräche in der Bundesregierung zum Richtlinien-Entwurf dauern an », heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Es setzte sich aber für ein ambitioniertes EU-Gesetz für faire Arbeitsbedingungen ein. Radkte findet es « beschämend », dass sich Berlin bislang nicht auf eine Position einigen konnte. Eine Abstimmung unter den EU-Staaten ist kommende Woche vorgesehen.
Lieferando spricht sich für Vorhaben aus
Zu höheren Preisen bei den Kundinnen und Kunden soll die neue Richtlinie zumindest bei Essenslieferant Lieferando nicht führen. Das Unternehmen stelle bereits alle seine Fahrerinnen und Fahrer regulär an, « mit allen entsprechenden Bezügen und Rechten für die Beschäftigten », teilte Lieferando auf Anfrage mit. « Dementsprechend halten wir die Richtlinie für kostenneutral umsetzbar, zugunsten besserer Branchenstandards. » Das Unternehmen ruft die Bundesregierung daher zur Unterstützung der Richtlinie auf.
Branchenverband fordert erneute Ablehnung
Der Fahrdienstleister Uber teilte mit, da noch kein abschließender Rechtstext vorliege, könne noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben werden. Die Firma verwies auf ein Statement des europäischen Industrieverbandes Move EU. Der Verband bezeichnete die vorläufige Einigung demnach als Ergebnis « eines überstürzten Prozesses, bei dem es darum ging, einer Richtlinie um jeden Preis zuzustimmen, obwohl sie von vielen Mitgliedstaaten nicht unterstützt wurde ». Die Richtlinie gehe nicht auf die Bedürfnisse von Fahrern, Plattformen und Fahrgästen ein. Der Verband fordere die EU-Staaten auf, die erzielte Einigung kritisch zu hinterfragen und abzulehnen. (Mit Material der dpa.)