Customize this title in frenchMédecin ou pharmacien : l’expression culte pour la publicité sur les médicaments est en cours d’adaptation

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Manchmal schaffen es Werbesprüche, zu geflügelten Worten zu werden: « Nichts ist unmöglich » oder « Geiz ist geil » zum Beispiel. Zu einem Klassiker hat es aber auch ein eher nüchterner Warntext gebracht, der die Reklame nur ergänzt. « Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker », hieß es immer gleich seit mehr als 30 Jahren. Im Sommer 2023 beschloss der Bundestag jedoch ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung außerhalb von Fachkreisen. Nach einer Übergangszeit tritt die Gesetzesänderung bereits am 27. Dezember 2023 in Kraft.

Auch Ärztinnen helfen weiter

« Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke », heißt die neue Formel, die auch schon in Werbespots eingesetzt wird. Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf. Der bestehende Hinweis sei « seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen » gewesen. Und nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.

Viel Text, wenig Zeit?

In den Werbespots wurde der Hinweis schon bisher schnell gesprochen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller gab schließlich auch in einer Stellungnahme zu den Plänen zu bedenken, der neue, etwas längere Satz sei nicht innerhalb der « etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar ». Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten war die künftige Gesetzesvorgabe bei Pharmaverbänden nun aber kein Thema. Das Ministerium erläuterte, dass bei den Unternehmen « ein einmaliger Umstellungsaufwand » entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte. Es könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten hinzukommen wegen « des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist ». Die Änderung greift auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Denn Ärztinnen und Psychotherapeutinnen kommen in den Praxen auf einen immer größeren Anteil. Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab. (Mit Material der dpa.)

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