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Routinemäßige Verstöße gegen Gesetze?
Die Bundesstaaten werfen dem Unternehmen vor, « routinemäßig » gegen den Children’s Online Privacy Protection Act von 1998 (COPPA) zu verstoßen, indem Meta beispielsweise Daten von Kindern und Jugendlichen wie Standorte oder E-Mail-Adressen ohne elterliche Zustimmung sammle. Dass Millionen Instagram-User unter 13 Jahre alt sind, sei « innerhalb des Unternehmens ein offenes Geheimnis, das routinemäßig dokumentiert, rigoros analysiert und vor der Öffentlichkeit geschützt wird », heißt es in der Klageschrift.
Meta: Mindestalter von 13 Jahren
Darüber hinaus kritisieren die Bundesstaaten Meta dafür, dass die Plattformen junge Nutzerinnen und Nutzer dazu verleiteten, ungesund viel Zeit mit den Apps zu verbringen, die körperliche Entwicklung zu stören und sie potenziell schädlichen Inhalten auszusetzen. Und das, obwohl es in den Richtlinien von Facebook und Instagram heißt, dass Anwenderinnen und Anwender mindestens 13 Jahre alt sein müssen, um sich anmelden zu dürfen. Allerdings können Kinder und Jugendliche leicht ein falsches Alter eingeben. Laut der Klageschrift weiß Meta das, unternimmt aber nichts dagegen.