Customize this title in frenchMise en danger d’enfants : les États américains poursuivent Meta – COMPUTER BILD

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Schlechte Nachrichten für Mark Zuckerberg und Co.: Dutzende US-Bundesstaaten ziehen gegen den Facebook-Konzern Meta vor Gericht. Der Vorwurf: Metas Online-Dienste schadeten Kindern und Jugendlichen. Der Konzern ignoriere die negativen Folgen von Facebook und Instagram, um mehr Gewinn zu machen, heißt es in der am 24. Oktober 2023 in Kalifornien eingereichten Klageschrift.

Meta von Vorgehen enttäuscht

Meta zeigte sich enttäuscht, dass die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten den Klageweg eingeschlagen hätten, statt an branchenweiten Standards für von Teenagern genutzte Apps zu arbeiten. Man habe seit Beginn der Ermittlungen aufgezeigt, wie Meta daran arbeite, junge Nutzerinnen und Nutzer auf den Plattformen zu unterstützen, konterte das Unternehmen. Dem Wall Street Journal D’après –>, les discussions sur un règlement ont échoué avant le procès.

Bundesstaaten prangern diverse Funktionen an

Die Bundesstaaten werfen Meta unter anderem vor, das Geschäftsmodell der Plattformen sei darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche mehr Zeit auf der Plattform verbringen. Meta sei bewusst gewesen, dass junge User dafür leichter zu beeinflussen seien. Die Bundesstaaten prangern unter anderem die Like-Funktionen und die Benachrichtigungen an, die User immer wieder an die Bildschirme lockten. Meta behaupte aber fälschlicherweise, dass die Kinder und Jugendlichen nicht manipuliert würden.

Plattformen für Gesundheit schädlich?

Die Nutzung der Plattformen störe Lernverhalten sowie Schlaf – und die Dienste förderten Probleme wie Essstörungen, heißt es in der mehr als 200 Seiten langen Klageschrift weiter. Meta wisse, dass Funktionen der Online-Plattformen schädlich seien und süchtig danach machten, behaupten die klagenden Bundesstaaten zudem. Die Vorwürfe stützen sich auch auf die Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen aus dem Jahr 2021.

Keine ausreichende Altersverifikation

Ein weiterer Vorwurf der Kläger: Meta lasse zu, dass Anwenderinnen und Anwender im Alter unter 13 Jahren auf die Dienste ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern zugriffen. Das ist in den USA per Gesetz untersagt – Versuche, eine tatsächliche Altersverifikation durchzusetzen, scheiterten jedoch stets vor dem Obersten Gericht. Deshalb fragen Online-Dienste bei der Anmeldung einfach, ob ein User das Alter von 13 Jahren erreicht habe.

Meta: Geeignete Maßnahmen ergriffen

Zugleich wurden in der Branche Verfahren entwickelt, um jüngere Nutzer zu erkennen. Dazu gehört etwa die Analyse des Tipp-Verhaltens. Auch Meta verwies in der Reaktion auf die Klage auf die eigenen Technologien zur Altersverifikation. Der Konzern erwähnte außerdem eine Umfrage, laut der andere Online-Dienste wie TikTok, YouTube und Snapchat zum Teil mindestens genauso populär seien. Auch gebe es unter Psychologen die Ansicht, dass Online-Medien eine positive Rolle in der Entwicklung von Jugendlichen spielen könnten. (Mit Material der dpa.)

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