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„Wir begrüßen, dass Primastrom und Voxenergie bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken. Dadurch können aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sowohl Bestands- als auch ehemalige Kunden schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen. Die Anmeldung im Klageregister bietet ihnen dafür eine einfache Möglichkeit. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass vertraglich vereinbarte Preise eingehalten werden« , déclare Ramona Pop, membre du conseil d’administration de vzbv.
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Der Hintergrund zu den Klagen
Im Oktober 2022 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klagen gegen Primastrom und Voxenergie eingereicht. Der Grund dafür war, dass beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas für bestehende Kunden erhöht haben. Besonders drastisch waren die Gaspreiserhöhungen, die teilweise das Neunfache betrugen. Aus Sicht des vzbv sind solche Preiserhöhungen unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter durchgeführt wurden – ohne die Zustimmung der Verbraucher. In den Verträgen von Primastrom und Voxenergie gibt es keine Vereinbarungen für Preisanpassungen. Stattdessen enthalten die Verträge oft eine Preisgarantie von 24 Monaten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) strebt mit den Klagen an, verbindlich festzustellen, dass Kunden die über den vereinbarten Preisen liegenden Beträge nicht bezahlen müssen. Verbraucher haben die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, falls es aufgrund der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Es spielt keine Rolle, ob die Kündigung von Seiten des Verbrauchers oder des Anbieters erfolgte. Aus diesen Gründen verfolgt der vzbv die beiden Verfahren weiterhin aktiv rechtlich.
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