Customize this title in frenchProblème avec le contrat 1&1 : échec de la prolongation ?

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Wenn die Kosten für den DSL-Anschluss zu hoch werden, suchen viele Kundinnen und Kunden nach einer günstigeren Alternative und kündigen den bestehenden Vertrag. Oft meldet sich dann der bisherige Provider und versucht, die Nutzer doch noch mit einem verbesserten Angebot zu halten.

So erging es auch COMPUTER BILD-Leser Wolfgang L.: Nachdem er seinen DSL-Vertrag bei 1&1 gekündigt hatte, unterbreitete ihm der Provider zwei Monate später ein attraktives Angebot. Wolfgang L. nahm es an; einige Wochen später erhielt er zunächst die Bestätigung über die Verlängerung und die neuen Konditionen.

Hier stutzte der Leser: Plötzlich stand dort ein deutlich höherer Betrag als die vereinbarten 19,99 Euro/Monat. L. wandte sich an den Support und reklamierte diese Angaben. Im gleichen Atemzug wies er 1&1 darauf hin, dass bereits seit einigen Monaten die DSL-Gebühr nicht von seinem Konto eingezogen wurde.

Die Hotline teilte dem Kunden mit, dass es sich bei der fehlenden Abbuchung um einen Bug handele, der bald behoben sein solle. Dem war aber nicht so: Trotz weiterer Telefonate wurde nichts abgebucht; auch die Korrektur der falschen neuen Vertragsdetails blieb aus. Stattdessen schlug man dem Leser sogar vor, er solle sicherheitshalber genug Geld beiseitelegen, um einen hohen Rechnungsbetrag bezahlen zu können, wenn der Bug behoben ist. Er sei nicht der einzige Kunde, der von diesem Problem betroffen sei. Das kam Wolfgang L. merkwürdig vor, deshalb wandte er sich an COMPUTER BILD.

Vertrag ist Vertrag

Können Anbieter einen bereits geschlossenen Vertrag im Nachhinein verändern? Anwalt Thomas Hollweck précise : « Le client était assuré contractuellement que la connexion DSL ne coûterait que 19,99 euros par mois la première année. Le prestataire doit s’y conformer. S’il s’écarte de cet accord contractuel, le prestataire n’a pas droit au paiement du prix mensuel majoré, car il n’existe aucune base contractuelle à cet effet.

Deswegen, so Hollweck, sollte Wolfgang L. unbedingt schriftlich Widerspruch gegen die falsche Berechnung einlegen, denn in diesem Falle sei 1&1 als Anbieter in der Beweispflicht. Kann 1&1 nicht nachweisen, dass ein anderer Betrag als 19,99 Euro vereinbart wurde, habe der Provider auch keine Handhabe.

Wolfgang L. könnte 1&1 auch eine Frist von drei Wochen setzen und verlangen, dass der Anbieter ihm den Vertrag wie abgesprochen zusichert. Im Schreiben kann er dann gleichzeitig eine außerordentliche Kündigung für den Fall einer Ablehnung erklären. Damit wäre selbst ohne Reaktion von 1&1 die Kündigung nach drei Wochen wirksam.

Bug behoben

Die Redaktion fragte bei 1&1 nach, warum dem Leser ein anderer Vertrag vorgelegt wurde und weshalb seit einigen Monaten zudem keine Abbuchungen erfolgen. Nach Auskunft einer Unternehmenssprecherin habe man mittlerweile den Buchungsfehler behoben. Die nächste Abbuchung wolle das Unternehmen dennoch zur Sicherheit gesondert beobachten, um einen erneuten Fehler auszuschließen. Bei dem Problem handelte es sich nach Angaben von 1&1 um einen Einzelfall.

Darüber hinaus bestätigte die Sprecherin, dass Wolfgang L. im ersten Jahr nur 19,99 Euro pro Monat zahlen muss. Aufgrund all der Probleme mit dem Tarifwechsel erließ 1&1 dem Leser die erste Rechnung nach der Tarifumstellung. Damit gibt es zumindest eine zusätzliche Entschädigung für den Leser.

Haben Sie Ärger mit Herstellern oder Anbietern? Wurden Sie übers Ohr gehauen? Dann schildern Sie uns Ihren Fall per Mail: [email protected], Mot clé : COMPUTER BILD fait suite. Les cas les plus intéressants sont publiés.

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