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Die meisten dürften sich freuen, wenn der Kontostand aus dem Nichts einfach mal 5.000 Euro höher ist. Bei genauerer Untersuchung stellt sich in einigen Fällen allerdings heraus, dass jemand Fremdes das Geld geschickt hat. Dann Vorsicht geboten: Dahinter stecken sehr wahrscheinlich Kriminelle! Geben Sie das Geld nicht aus und befolgen Sie die Ratschläge, die wir in diesem Artikel für Sie zusammengestellt haben.
Unbekannte überweisen 5.000 Euro
Viele Menschen wünschen sich einen Geldsegen aus dem Nichts. Doch wenn der tatsächlich eintritt, sollten Sie vorsichtig sein. Sonst verlieren Sie am Ende Geld. Denn hinter solchen unbekannten Überweisungen stecken meist Kriminelle! Die Masche ist sehr raffiniert und funktioniert so:
- Die Kriminellen verschaffen sich Zugang zum Online-Banking von ihren primären Opfern oder leiten Überweisungen von dort aus um. Das passiert zum Beispiel mit Banking-Trojanern.
- Im Darknet
- An die Personen auf diesen Datensätzen schicken sie dann vom gekaperten Konto Geld, nicht zu viel, nicht zu wenig, beispielsweise 5.000 Euro.
- Nach etwas Zeit schreiben Sie die Empfänger des Geldes an. Sie hätten einen Zahlendreher in der Überweisung gehabt und erst jetzt gemerkt, dass das an die falsche Person ging. Und sie bitten darum, das Geld zurückzuschicken – auf ein anderes Konto oder per PayPal.
- Wer das tut, hilft den Kriminellen unwissentlich dabei, Geld zu waschen oder den Diebstahl durchzuführen.
- Falls es dem primären Opfer gelingt, das Geld über ihre oder seine Bank zurückzubuchen, wird die Empfängerin oder der Empfänger der Überweisung zum neuen Opfer. Denn dann sind die 5.000 Euro wieder weg, aber die Zahlung an die Kriminellen ist schon raus. Gegebenenfalls meldet sich auch irgendwann die Polizei mit Diebstahls- oder Geldwäsche-Vorwürfen.
So verhalten Sie sich richtig
Erhalten Sie Geld von Unbekannten, sollten Sie wie folgt vorgehen und die Tipps beachten:
- Melden Sie die unbekannte Überweisung Ihrer Bank – am besten schriftlich, damit Sie das belegen können, falls die Polizei irgendwann an Sie herantritt.
- Geben Sie das Geld nicht aus. Auch wenn Sie lange Zeit nichts hören!
- Melden Sie den Vorfall der Polizei. Lassen Sie sich das am besten auch schriftlich bestätigen.
- Falls sich jemand meldet, schicken Sie kein Geld! Verweisen Sie auf die Option, das über die Bank zurückzubuchen. Ist es schon zu spät dafür, bestehen Sie trotzdem darauf, dass es über die Bank geregelt wird. Informieren Sie auch die Polizei über den Kontaktversuch.
- Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Geld zurückzugeben. Da hilft auch kein schnelles Ausgeben oder Dummstellen. Wenn sich aber jemand per E-Mail oder Telefon meldet, ist das extrem verdächtig. Diese Daten hat man nämlich eigentlich nicht, wenn man sich beim Überweisen vertippt hat – und die Bank darf sie auch nicht herausgeben.
- Der letzte Weg für den Absender des Geldes ist eine gerichtliche Forderung. Das ist zum Beispiel nötig, wenn es zu spät für die Rückbuchung ist und die Bank auch keinen Rückhol-Service hat. Auf eine gerichtliche Forderung sollten Sie reagieren und das Geld wie in der Forderung angegeben zurückschicken.
- Hören Sie innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Geldes nichts, können Sie es behalten. So lange ist die Verjährungsfrist für solche Forderungen.
- Natürlich gibt es auch tatsächliche Vertipper, hinter denen keine böse Absicht steckt. Trotzdem sollten Sie selbst auf Nummer sicher gehen, schließlich geht es auch um Ihr Geld!