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Wer Schäden durch ein defektes Produkt erleidet, soll nach dem Willen der Europäischen Union künftig leichter eine Entschädigung verlangen können. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am 14. Dezember 2023 in Brüssel (Belgien) auf neue Regeln zur Produkthaftung, die deutlich stärker auf den digitalen Markt ausgerichtet sein sollen.
Entschädigung auch bei Softwarefehlern
Die neuen Haftungsregeln sollen demnach nicht nur für materielle Schäden, sondern auch immaterielle wie beispielsweise psychische Schäden gelten. Außerdem wird der Begriff « Produkt » auf digitale Dateien und Software ausgeweitet. Zum Beispiel könnte man unter Umständen künftig Schadenersatz verlangen, wenn Daten durch fehlerhafte Software von einer privaten Festplatte gelöscht werden, hieß es.
Nationale Entschädigungssysteme
Erleichterung der Beweislast
Zudem stimmten die Unterhändler der EU dafür, die Beweislast für Personen zu erleichtern, die Schadensersatz fordern. Bislang müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nachweisen, dass ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch einen Schaden angerichtet hat. Ist das etwa aufgrund der technischen Komplexität eines Fabrikats nur schwer zu beweisen, sollen Gerichte künftig von der Fehlerhaftigkeit des Produkts ausgehen können. Zudem könnten Klägerinnen und Kläger laut der Mitteilung in Zukunft fordern, dass das jeweilige Unternehmen die « notwendigen und verhältnismäßigen » Beweise offenlegen muss, die zu erbringen sind. Verbraucherschutzbehörden will die EU außerdem dazu ermutigen, Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Entschädigungsansprüchen stärker zur Seite zu stehen. Das Gesetz ist eine Überarbeitung seines fast 40 Jahre alten Vorgängers und muss noch offiziell von Plenum und den EU-Staaten bestätigt werden. (Mit Material der dpa.)