Customize this title in frenchRouteur piraté : qui paie les frais ?

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Telefonkosten von 13.000 Euro? Klingt nach Abrechnungsfehler, sind bei COMPUTER BILD-Leserin Diethild H. aber tatsächlich entstanden. Kriminelle verschafften sich über eine Sicherheitslücke Zugriff auf ihren Router – so konnten sie teure Mehrwertnummern anrufen, wodurch sich der Kostenberg in wenigen Stunden anhäufte. Das Problem war schnell entdeckt, die Leserin zeigte den Vorgang bei der Polizei an, und die Hotline ihres Providers 1&1 versicherte ihr, dass sie nichts zahlen müsse. Doch es kam anders: Eine Rechnung flatterte ins Haus – mit den 13.000 Euro. Diethild H. wandte sich darum an COMPUTER BILD. Wer zahlt den Schaden? Die Leserin war entsetzt – eigentlich hatte sie doch alles richtig gemacht. Neben der Polizei und dem Provider hatte sie sogar die Bundesnetzagentur informiert. Und auch ihr Provider 1&1 hatte ihr schriftlich bestätigt, dass es offenbar einen Hackerangriff auf ihren Router gegeben hatte und daher die Verbindung der Kundin gesperrt wurde. Die im Schreiben mitgelieferten Tipps zu Sicherheitsmaßnahmen brachten ihr nichts – die hatte sie längst schon umgesetzt. Dazu gehörte auch ein Passwort zur Absicherung gegen einen unbefugten Zugriff auf den Router. Diethild H. legte also Widerspruch gegen die Rechnung ein, denn für gewöhnlich betrug ihre Telefonrechnung maximal 50 Euro. Sie widerrief bei ihrer Bank auch die Einzugsermächtigung. Eine Antwort von 1&1 auf den Widerspruch gab es zunächst nicht. Die Provider-Hotline warf ihr gar Betrug vor, wie sie berichtete.

Keine Zahlungspflicht

Muss Diethild H. die entstandenen Kosten tragen? Anwalt Thomas Hollweck montre clairement que le lecteur s’est comporté tout à fait correctement dans son objection. « Comme il s’agit d’un événement illégal venu de l’extérieur et qui ne relève pas de sa responsabilité, Diethild H. n’a pas à payer les frais de connexion qui en résultent », explique Hollweck.

Die bisherige Rechtsprechung auf der Basis des Telekommunikationsgesetzes stützt diese Ansicht; diverse Gerichte haben bereits in anderen Fällen zugunsten der Kunden entschieden. Das Argument der Richter: Wenn im Protokoll eine besonders große Anzahl Telefonanrufe zu verzeichnen ist, die ein Mensch nicht allein durchführen kann, ist von einem Angriff auszugehen. Doch laut Hollweck können Betroffene auch andere Beweise ins Feld führen. Wer belegen kann, dass er zu dem Zeitpunkt eines protokollierten Anrufs gar nicht vor Ort war oder schlief, der hat gute Karten. Frühere Rechnungen können ebenfalls zeigen, dass die Kunden in der Regel nicht so viele Telefonate führen.

Anwalt Hollweck merkt außerdem an, dass sich Beharrlichkeit in solchen Fällen meist auszahlt. Denn seit einiger Zeit zeigen sich seiner Erfahrung nach die Anbieter kundenfreundlich und stornieren die Rechnungen.

1&1 lenkt ein

Die Redaktion fragte auch bei 1&1 nach, warum Diethild H. zunächst zugesichert wurde, dass sie die Kosten nicht tragen muss, und kurze Zeit später doch die Rechnung über den horrenden Betrag ins Haus flatterte.

Nach der Anfrage ging plötzlich alles ganz schnell: 1&1 meldete sich direkt bei Diethild H. und teilte ihr mit, dass das Unternehmen alle Forderungen fallen ließe. Auch Mahn- und Rücklastschriftgebühren müsse die Leserin nicht zahlen. Darüber hinaus entsperrte der Provider wieder ihren Anschluss. Die Leserin ist erleichtert, dass sich der Fall geklärt hat.

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