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Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wirft vor allem im künstlerischen Bereich ganz neue rechtliche Fragen auf. Wann etwa verletzt ein Algorithmus Eigentums-, Persönlichkeits und Urheberrechte? Während sich darüber in der Musikproduktion eher streiten lässt, etwa weil die KI die Stimme eines bekannten Sängers imitiert, erscheint die Lage im Filmgeschäft etwas eindeutiger. Wenn ein Schauspieler oder eine Schauspielerin in einem Video zu sehen ist, für das er oder sie gar nicht vor der Kamera stand und auch sonst nichts von dem Auftritt wusste, dürfte das eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen.
Johansson schaltet Anwalt ein
In dieser wirbt die Schauspielerin scheinbar für die neue KI-App. Für den Clip haben die Macher sowohl das Antlitz als auch die Stimme von Johansson kopiert, um sie als (unfreiwillige!) Botschafterin für das hauseigene Produkt einzuspannen. Der Hollywoodstar erfuhr am 28. Oktober 2023 von dem Fake-Video und schaltete umgehend einen Anwalt ein. Dieser erklärte gegenüber Variety, dass er und seine Mandantin den Vorfall sehr ernst nähmen und alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzten, um gegen diesen Betrug vorzugehen. Der Werbespot wurde mittlerweile gelöscht, eine Stellungnahme des verantwortlichen Unternehmens steht noch aus.