Customize this title in frenchSuivi : DeutschlandSIM ne respecte-t-il pas les délais de préavis ?

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Noch immer sind Mobilfunkverträge mit einer Mindestlaufzeit die gängige Praxis. Wer nicht fristgemäß vorher kündigte, steckte früher schnell in einer teuren Spirale fest. Der Gesetzgeber hat dem mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ein Ende bereitet: Verträge lassen sich auch nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit innerhalb von einem Monat kündigen.

Klappt das problemlos? Nein, wie der Fall von COMPUTER BILD-Leser Helmut S. zeigt: Er und seine Frau haben einen Vertrag bei DeutschlandSIM mit einer unbegrenzten Laufzeit. Allerdings ist der Empfang sehr schlecht; deswegen entschied sich das Paar zur Kündigung der Verträge. Mit Bezug auf das bestehende Gesetz wollten sie zum September 2023 kündigen. Nach Mitteilung über die sogenannte Servicewelt von DeutschlandSIM sagte man die Beendigung jedoch erst für Ende November 2023 zu. Als Begründung nannte der Mitarbeiter am Telefon, dass S. einen dauerhaft gültigen Vertrag ohne Mindestlaufzeit habe. Der Leser war damit nicht einverstanden und wandte sich Hilfe suchend an COMPUTER BILD.

Ablehnung rechtens?

Ist ein von Beginn an unbegrenzt laufender Vertrag wirklich nicht so schnell kündbar? Anwalt Thomas Hollweck DeutschlandSIM contredit : « Dans ce cas, le délai initial convenu avec le client a expiré, de sorte que le client a désormais le droit de résilier le contrat avec un délai de préavis d’un mois. » Puisqu’il n’y a pas de périodes de transition pour la nouvelle norme, elle est également applicable ici. De l’avis de l’avocat, DeutschlandSIM ne devrait pas refuser la résiliation, c’est pourquoi la résiliation du contrat en septembre 2023 est légale.

« Das Argument von DeutschlandSIM, dass der Vertrag eine unbefristete Laufzeit hat, ist hier ohne Bedeutung, da diese Form der Verträge von der neuen Rechtslage bewusst mit umfasst ist », so Anwalt Thomas Hollweck weiter. Sei das Unternehmen anderer Meinung, so müsste das gerichtlich geklärt werden.

DeutschlandSIM widerspricht

Die Redaktion hakte bei DeutschlandSIM nach und fragte, warum Helmut S. und seiner Frau nicht die schnelle Kündigung ermöglicht wurde. Doch das Unternehmen zeigte sich weiter uneinsichtig: Es sei für diesen flexiblen Vertrag nur eine Kündigung drei Monate vorher möglich.

Die Rechtsabteilung von DeutschlandSIM beruft sich darauf, das Telekommunikationsgesetz regele nur, was mit Verträgen mit Mindestlaufzeit sei. Da aber bei den alten Verträgen von DeutschlandSIM keine Mindestlaufzeit vereinbart sei, falle dieser nicht darunter.

An dieser Stelle ist die Gesetzeslage nicht eindeutig und lässt sich je nach Lage anders auslegen. Helmut S. hat inzwischen trotzdem einen neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen und wartet jetzt ab.

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