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Endlich unkompliziert eigenen Solarstrom herstellen: Diesen Wunsch erfüllt ein Balkonkraftwerk. Doch bei unserem Leser Hans L. (Name von der Redaktion geändert) le rêve s’est littéralement évanoui. Son onduleur a grillé et il a dû assumer les coûts. Cela aurait-il pu être évité ?
Growatt-Wechselrichter defekt
Der Wechselrichter ließ sich nicht in Betrieb nehmen, weshalb Hans L. ihn umgehend beim Händler tauschen ließ. Doch das Ersatzgerät fiel nach kurzer Zeit aus. Äußerlich erkannte er eine Verschmorung am Stecker, wie das Foto, das er uns sandte, erahnen lässt. Danach ließ das Gerät sich nicht mehr in Betrieb nehmen, und als er es später von einem befreundeten Elektriker öffnen ließ, war zu sehen, dass der Growatt auch von innen geschmolzen war. Warum der Wechselrichter den Hitzetod gestorben ist, bleibt unklar. Hans L. bat die AC TEC GmbH, den zweiten Wechselrichter einschicken zu dürfen, doch das ermöglichte die Firma ihm nicht.
AC TEC sieht Problem bei Stecker
COMPUTER BILD hat bei AC TEC nachgehakt, warum der Händler den zweiten Wechselrichter nicht sehen wollte. Am Telefon erklärte uns der zuständige Mitarbeiter, dass man mit dem Kunden telefonisch und per Mail kommuniziert habe. Auch habe man Growatt kontaktiert – offenbar ohne Ergebnis. AC TEC teilte uns schriftlich mit, dass der Fehler im MC4-Stecker des Verbindungskabels der Solarmodule liegen könne. Es könnte ein Lichtbogen entstanden sein, der den Stecker am Wechselrichter verschmoren ließ. Dabei sei unerheblich, ob der Kunde die Kabel selbst mit dem MC4-Stecker verbunden oder fertige Kabel mit Stecker gekauft hat.
Die Sache mit dem Anschluss
Ein wohl noch wichtigeres (Kabel-)Problem: Ohne Elektrofachpersonal dürfen Laien ein Balkonkraftwerk nur über einen haushaltsüblichen Schukostecker mit der Steckdose verbinden. Hans L. zog hingegen selbst « eine Leitung zum Hausnetz ohne Stecker ». Zwar ließ er im Nachgang einen Elektriker auf die Installation schauen, doch das sei zu spät, sagt uns Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Fachbetrieb hätte den Anschluss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme prüfen müssen. Der fehlende Nachweis der ordnungsgemäßen Installation bei Inbetriebnahme erschwert die Durchsetzung der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte erheblich.
Beweis weg, Ansprüche futsch
Noch schwieriger gestaltet sich eine Durchsetzung der Ansprüche zum jetzigen Zeitpunkt, weil Hans L. den Wechselrichter nicht nur geöffnet, sondern auch entsorgt hat. « Es ist keine gute Idee, Beweisstücke zu vernichten », so Rehberg.
Ein Trost für Hans L.: Heute läuft seine Anlage einwandfrei mit einem anderen Wechselrichter. Und immerhin können andere Balkonsolarfans aus seinem Fall lernen.