Customize this title in frenchTelekom refuse d’échanger des écouteurs cassés

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Geht es um den Kauf von Technikprodukten, fällt die Wahl nicht immer auf die großen Elektromärkte. Inzwischen lassen sich Schnäppchen auch mal in den Shops von Mobilfunkanbietern wie der Telekom machen. Ein solches Angebot wollte COMPUTER BILD-Leser Phil N. nutzen: Im März 2022 kaufte er im Rahmen einer Aktion die In-Ear-Kopfhörer AirPods 3 von Apple in einem Telekom-Shop. Und mit denen hatte Phil N. dann über ein Jahr lang viel Freude.

Doch plötzlich zickten die AirPods herum und versagten den Dienst. Deshalb wandte sich der Leser zunächst an Apple. Der Support teilte ihm mit, dass es sich wohl um einen Fehler handle, der nicht zu reparieren sei. Man riet ihm deshalb, sich an die Telekom zu wenden und einen Austausch zu verlangen.

Dabei stieß der Leser auf ein weiteres Problem: Die Telekom sieht eine Kontaktaufnahme mit der Hotline nur für Bestandskunden mit einem Mobilfunk- oder Festnetzvertrag vor. Phil N. hatte jedoch lediglich die Kopfhörer bei der Telekom gekauft und war dort mit keiner Kundennummer registriert. Auch ein Besuch in der Filiale half nicht: Dort lehnte man den Austausch mit Verweis auf die angeblich abgelaufene Garantie ab. So suchte Phil N. schließlich Hilfe bei COMPUTER BILD.

Austauschpflicht besteht

Wie sieht die rechtliche Seite in diesem Fall aus? Anwalt Thomas Hollweck indique clairement que les employés du magasin Telekom ne se sont pas comportés correctement. La raison en est la loi dite sur la garantie contre les défauts matériels, qui s’applique dans ce cas. Ce droit donne aux clients une période de garantie de deux ans après l’achat. Dans le cas des AirPods de Phil N, cela devrait durer jusqu’en mars 2024. « Le détaillant auprès duquel le produit a été acheté est responsable de l’exercice de ces droits. Puisqu’il a acheté les AirPod dans une succursale de Telekom, il s’agit de la personne de contact. La succursale de Telekom doit accepter les AirPod défectueux et ensuite organiser les réparations et s’en occuper », « , a déclaré l’avocat. Dans ce cas, cela signifie soit une réparation, soit une nouvelle paire d’écouteurs.

Weigert sich die Telekom-Filiale weiterhin, so sollte im nächsten Schritt eine Aufforderung per Einschreiben folgen. Eine passende Frist für die Erfüllung gibt Thomas Hollweck mit vier Wochen an. Tut sich auch dann nichts, könnte Phil N. vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern – zur Not gerichtlich.

Telekom lenkt ein

Zum Glück musste es in diesem Fall jedoch nicht so weit kommen, denn die Redaktion fragte bei der Telekom nochmals nach, warum der Austausch der Kopfhörer in der Filiale abgelehnt worden sei.

Eine Sprecherin des Magenta-Konzerns zeigte sich kooperativ: Selbstverständlich könne der Leser die Kopfhörer in der Filiale umtauschen. Wenn keine Neuware zur Verfügung stehe, werde er den Kaufpreis zurückerhalten. Mit dieser positiven Nachricht im Gepäck machte sich Phil N. erneut auf den Weg zum Telekom-Shop. Und tatsächlich: Dieses Mal konnte er die AirPods einfach tauschen. Damit steht dem weiteren Musikgenuss nichts im Wege.

Haben Sie Ärger mit Herstellern oder Anbietern? Wurden Sie übers Ohr gehauen? Dann schildern Sie uns Ihren Fall per Mail: [email protected], Mot clé : COMPUTER BILD fait suite. Les cas les plus intéressants sont publiés.

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