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Ein Kartograf scheiterte auch in zweiter Instanz mit der Forderung nach Nachvergütung für die Nutzung seiner Europagrafik auf Euro-Banknoten. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage des inzwischen 87 Jahre alten Österreichers ab, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) in erster Instanz 5,5 Millionen Euro für die Nutzung seines Werkes verlangte. Das OLG kam in seinem am 29. Februar 2024 verkündeten Urteil zu dem Schluss, dass die auf den Euro-Scheinen abgebildete Landmasse tatsächlich ein anderes Werk darstellt. Revision wurde nicht zugelassen, möglich wäre jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof. Bereits 2022 wurde eine Klage des Österreichers vom Landgericht Frankfurt abgewiesen.
2180 Euro für die Nutzungsrechte
Gestaltung der Euro-Scheine weicht zu sehr ab
Wie die dpa berichtet, hielt das Landgericht Frankfurt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre schon 2022 nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter im Mai 2022 ihr Urteil. Unter anderem seien die Farben verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden. Dem schloss sich inhaltlich nun auch das Oberlandesgericht an. Zudem sah der OLG-Senat keinen Kausalzusammenhang zwischen der Nutzung der Europakarte auf den Banknoten und der Höhe der sogenannten Seigniorage-Einkünfte der EZB, an denen der Kläger beteiligt werden wollte. Diese Einkünfte für das Banknotenhandling wären nach Ansicht des Gerichts auch dann entstanden, wenn die Karte des Kartografen nicht für die Euro-Banknoten genutzt worden wäre.