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Im August stellten ANGA, Breko, Buglas, VATM und VKU gemeinsam einen Antrag bei der Bundesnetzagentur – in den Branchenverbänden haben sich viele Netzbetreiber zusammengeschlossen, darunter Vodafone, Telefónica, 1&1 Versatel, NetCologne, Wilhelm.tel und Deutsche Glasfaser. In dem Antrag geht es um die Festlegung des sogenannten passiven Netzabschlusspunktes bei Glasfasernetzen. An dem muss Kundinnen und Kunden der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen gewährt sein. Mit einer Allgemeinverfügung kann die Bundesnetzagentur aber Ausnahmen zulassen – und so eine Ausnahme fordern die Verbände.
VTKE gegen Routerzwang
- Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht mehr den Router wählen, der perfekt zu den eigenen Ansprüchen passt
- Der Betrieb eines externen Modems und eines dahinter geschalteten Routers verbraucht mehr Strom als der Betrieb eines Kombi-Routers mit integriertem Modem
- Der Funktionsumfang eines in Reihe geschalteten Routers ist oft eingeschränkt
- Bei einem Anbieterwechsel muss man das komplette Heimnetz neu einrichten, weil der Router wieder in den Bestand des Providers zurückgeht
- Router-Updates kommen bei Provider-Geräten oft erst später an, Sicherheitslücken lassen sich so nicht zeitnah schließen
- Geringer Innovationswille der Routerhersteller durch sinkenden Wettbewerb
Hintergrund: Worum geht es Netzbetreibern und Herstellern?
Die genannten Branchenverbände der Netzbetreiber begründen den Antrag unter anderem mit der Sorge vor technischen Störungen, sollten beliebige Glasfaserrouter direkt mit dem Glasfasernetz als sogenanntes Netzabschlussgerät verbunden sein. Laut Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.) kann ein inkompatibler Router bei passiven Glasfasernetzen, wie sie üblicherweise in Deutschland zum Einsatz kommen, bis zu 63 weitere Anschlüsse anderer Teilnehmer stören. Die ANGA berichtet, dass sich täglich Kundinnen und Kunden beim Support ihres Glasfaser-Providers mit Verbindungsproblemen melden, die ein eigenes Endgerät verursacht. Verbraucherzentralen vermuten hingegen, dass die Provider nicht auf Mieteinnahmen durch Leihgeräte verzichten möchten – das bestreiten die Verbände jedoch. Den Herstellern geht es primär um den freien Handel – denn sollte die Bundesnetzagentur die Routerfreiheit kippen, könnte der Markt für Router im schlimmsten Fall perspektivisch nicht mehr existieren.