Deux avocats suisses ciblés par le gouvernement américain : pression accrue sur le secteur

Deux avocats suisses ciblés par le gouvernement américain : pression accrue sur le secteur

Les avocats zurichois Andres Baumgartner et Fabio Delcò, silencieux depuis 2016 suite à des accusations d’avoir aidé Sergei Roldugin à dissimuler des fonds liés à Poutine, ont vu leur situation changer avec leur inscription sur la liste de sanctions américaine. En réponse, ils se défendent en affirmant n’avoir joué qu’un rôle de messager. Cette décision souligne la pression sur le secteur juridique suisse en matière de lutte contre le blanchiment d’argent, alors que des réformes sont attendues.

Die Zürcher Rechtsanwälte Andres Baumgartner und Fabio Delcò haben lange Zeit geschwiegen. Nachdem 2016 internationale Medien berichteten, sie hätten dem russischen Cellisten Sergei Roldugin beim Verschleiern von Geldströmen des russischen Präsidenten Wladimir Putin geholfen, hielten sie sich aus der Öffentlichkeit fern. Auch nach dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 blieben ihre Stimmen ungehört.

Am Mittwoch jedoch änderte sich dies, als das US-Finanzministerium die beiden Schweizer Juristen auf die Sanktionsliste setzte. Die Kanzlei, die nun unter Druck steht, äußerte sich in einer Mitteilung: „Wir verurteilen aufs Schärfste, dass unabhängig praktizierende Anwälte in der Schweiz für politische Zwecke der USA missbraucht und in ihrer Existenz gefährdet werden.“ In einem ausführlichen Interview bekräftigten sie, dass sie im Fall Roldugin lediglich eine Briefträgerrolle gespielt und niemals beim Aufbau von Offshore-Strukturen mitgewirkt hätten.

Die Schweizer Regierung kommentierte die US-Sanktionen gegen die beiden Anwälte am Donnerstag und stellte klar, dass es sich um die Einzelfälle handle, die nicht kommentiert werden könnten. Dennoch wies die Verwaltung darauf hin, dass diese Anwälte in der EU und der Schweiz nicht sanktioniert seien. „Im Allgemeinen haben US-Sanktionen in der Schweiz keine direkte rechtliche Wirkung“, so die Erläuterung.

Steht die graue Liste bevor?

Steht die graue Liste bevor?

Die Maßnahmen der US-Regierung gegen Baumgartner und Delcò zeigen deutlich, unter welchem Druck die Schweizer Anwaltschaft steht.

Dieses Gefühl des Drucks kommt nicht nur aus den Vereinigten Staaten, auch im hiesigen Finanzsektor wächst die Unruhe über die Rechtsanwälte. Banken und die US-Regierung fordern, dass die Anwälte sich an die geplante Revision des Geldwäschereigesetzes halten. Zukünftig sollen sie auch bei rein beratenden Tätigkeiten die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche beachten, nicht nur in ihrer Funktion als Finanzintermediäre.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) warnt, dass andernfalls ein Reputationsschaden für den Finanzplatz drohe. Laut ihren Einschätzungen könnte die Schweiz 2027 auf die graue Liste der internationalen Financial Action Task Force (FATF) gesetzt werden, dem führenden Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche. „Dies muss unter allen Umständen verhindert werden“, betont Felix Muff, Leiter Legal & Compliance bei der Bankiervereinigung. Die Gesetzesänderung sollte bis spätestens Ende 2026 umgesetzt werden.

Muff ist zuversichtlich, dass seriöse Anwaltskanzleien bereits heute die erforderlichen Prüfungen gemäß dem Geldwäschereigesetz vornehmen, und hält den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand für sinnvoll.

Die Geldwäsche-Vorlage wird aufgeteilt

Die Geldwäsche-Vorlage wird aufgeteilt

Doch die Anwälte sträuben sich gegen die Änderungen. Die Politik gibt ihnen bisher häufig nach. Die Rechtskommission des Ständerats hat am Mittwoch entschieden, die Geldwäschereivorlage zu splitten. Ein Transparenzregister, das die wirtschaftlichen Berechtigten an Unternehmen offenlegt, steht unbestritten auf der Agenda und soll im Dezember im Parlament zur Sprache kommen.

Die strittige Frage der erweiterten Sorgfaltspflichten wird jedoch später behandelt, da die Bundesverwaltung zunächst klarstellen soll, welche Anwaltstätigkeiten konkret unter die neuen Regelungen fallen würden.

Der Generalsekretär des Schweizerischen Anwaltsverbands, René Rall, stellt klar, dass der Verband die Stärkung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützt, solange das bewährte Prinzip der Selbstregulierung gewahrt bleibt. Er warnt jedoch davor, dass ein vermeintlicher Zeitdruck nicht zu schlechterer Gesetzgebung führen sollte. Zu den sanktionierten Anwälten betont Rall, dass die Unschuldsvermutung gilt: „Sollte der Vorwurf unbegründet sein, könnten andere Motive hinter den Maßnahmen des US-Botschafters stecken, als die ehrliche Bekämpfung von Geldwäsche. Möglicherweise wollen sie vielmehr die Finanzkraft der Schweiz untergraben.“

Der amerikanische Botschafter Scott Miller wies am Donnerstag in einer Gespräch