Make this article seo compatible,Let there be subheadings for the article, be in french, create at least 700 wordsHauseigentümer haben endlich Klarheit darüber, wie die künftige staatliche Förderung beim Umstieg auf eine neue, klimafreundliche Heizung aussieht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur (DPA) auf Anfrage mitteilte, soll die neue Heizungsförderung wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss noch zustimmen, das gilt aber als sicher. Förderanträge könne man nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW einreichen – auch rückwirkend für Vorhaben, die dann schon begonnen wurden.Pompes à chaleur chez ALPHA SOLAR Neues Heizungsgesetz und WärmeplanungKonkret geht es um eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Cela inclut également d’autres mesures de rénovation telles que l’isolation des toits ou le remplacement des fenêtres. Avec le[–>neuen Gebäudeenergiegesetz La transition thermique dans le secteur du bâtiment doit être accélérée pour davantage de protection du climat. La loi, qui entrera en vigueur le 1er janvier 2024, stipule essentiellement que chaque système de chauffage nouvellement installé fonctionnera avec au moins 65 % d’énergie renouvelable.Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe.Tarifs d’électricité pour la pompe à chaleur chez VERIVOX Was die Förderung im Kern bedeutetDer Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Geplant ist nun eine Reform. Die wichtigsten Neuerungen: Selbstnutzende Eigentümer können unter Voraussetzungen einen Geschwindigkeits-Bonus und einkommensschwache Eigentümer zusätzlich einen Einkommens-Bonus erhalten. Damit möchte man den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen und soziale Härten besser berücksichtigen. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Diese Grundförderung steht offen für private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhält.Zusätzlich gibt es einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent der Investitionskosten für Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Außerdem gibt es zusätzlich einen Geschwindigkeits-Bonus s’élevant à 20 pour cent des coûts d’investissement. À partir de 2029, cette prime sera réduite de trois points de pourcentage tous les deux ans. Selon les directives, le bonus ne s’appliquera plus à partir du 1er janvier 2037. Selon le ministère, le « bonus de rapidité » est accordé pour le remplacement des chauffages fonctionnels au fioul, au charbon, au gaz ou à accumulation de nuit ainsi que des chauffages à biomasse et à gaz de plus de 20 ans.Höchstgrenzen der förderfähigen KostenNach dem Baugipfel war eigentlich geplant, zum einen den « Speed-Bonus » in den Jahren 2024 und 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen und zum anderen auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieter auszuweiten. Aus Kostengründen kommt das aber nun nicht. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind aber weiterhin Milliardengelder in den kommenden Jahren vorgesehen.Die Boni sollen sich kombinieren lassen, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses bei 21.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gilt eine Obergrenze von jeweils 15.000 Euro, ab der siebten von jeweils 8.000 Euro.In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten laut Ministerium Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl. Derzeit gibt es zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.Neu ist, dass sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbinden lassen. In der Summe gelte dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, wenn es einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt. Bisher betragen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude nach Angaben des Ministeriums 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.Neben den Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, und zwar für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.Wie der Förderfahrplan konkret aussiehtDie Zuschüsse für den Heizungstausch können Sie künftig bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle konzentriert sich auf die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen bei Sanierungen. Den Ergänzungskredit können Interessierte über die Hausbank beantragen. Der Heizungstausch lässt sich laut Ministerium nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger voraussichtlich ab dem 29. Dezember beauftragen und der Förderantrag nachreichen. « So profitiert man bereits dann von den neuen Fördersätzen. »Voraussetzung sei, dass man Bedingungen aus der Förderrichtlinie einhalte. Diese Übergangsregelung gelte für Vorhaben mit Beginn bis zum 31. August 2024, mit einer Antragstellung bis zum 30. November 2024. Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen in Einfamilienhäusern sei voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich. Nach der Übergangsregelung ist laut Ministerium mit der Antragstellung für die Heizungsförderung und für sonstige Effizienzmaßnahmen ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen.So bewerten Verbände die neue Förderung »Die neue BEG-Förderung wird keine Euphorie auslösen, wir sind aber unterm Strich zufrieden », sagte Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberaterverbandes GIH. Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch sei künftig zielgenauer und werde mehr Menschen erreichen, vor allem durch den Geschwindigkeits-Bonus.Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), sagte, es sei unbedingt notwendig, dass das Förderprogramm pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft trete – um die aktuell herrschende Verunsicherung zu beenden. Bemessen an den BEG-Förderanträgen liege die Nachfrage nach Wärmepumpen aktuell mehr als 70 Prozent unter dem Vorjahresniveau. (Mit Material der dpa.)
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