Customize this title in frenchAmazon : l’entreprise doit payer une amende de 32 millions d’euros

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Arbeiten im Akkord – bei großen Unternehmen ist das keine Seltenheit. Tesla-CEO Elon Musk etwa verlangt in seinen Werken viel von seinen Angestellten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter packten in einem Podcast sur les conditions de travail. Chez Amazon non plus, les choses ne se passent pas toujours bien. La Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) a constaté certaines lacunes dans le règlement général sur la protection des données de l’UE. La surveillance des employés est désormais sanctionnée par de lourdes sanctions.

Übermäßige Überwachung verletzt Privatsphäre

Amazons System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen seiner Mitarbeitenden greift nach Ansicht der Behörde zu sehr in die Privatsphäre ein. Aus diesem Grund verhängte die CNIL une amende de 32 millions d’euros à l’encontre de la division française Amazon (Amazon France Logistique). Mais ce n’est pas tout : les allégations incluent également une surveillance vidéo sans notification préalable et sans sécurité suffisante. La commission a constaté, entre autres, des problèmes d’accès aux logiciels de vidéosurveillance. D’une part, le mot de passe d’accès n’était pas assez fort, et d’autre part, plusieurs utilisateurs accédaient ensemble au compte. Suite à des articles de presse et à des plaintes de salariés concernant ces pratiques, la CNIL a mené plusieurs enquêtes.

Scanner-System setzte Mitarbeitende unter Druck

Konkret erhalten die Lageristen einen Handscanner, um die Einlagerung oder Entnahme eines Artikels aus den Regalen oder das Verpacken zu dokumentieren. Amazon verwaltet so Bestände und Bestellungen in seinen Lagern. Da das in Echtzeit abläuft, ist auch ersichtlich, wie schnell oder langsam ein Mitarbeiter ist oder wie lange seine Pausenzeiten sind – ab zehn Minuten galt hier eine sogenannte « Leerlaufzeit ». Unterbrechungen des Scanners zwischen einer und zehn Minuten fielen in die Kategorie « Latenz unter zehn Minuten ». Nach Ansicht der CNIL ist das System überzogen. Laut der Behörde sei es illegal « ein System einzurichten, das die Arbeitsunterbrechungen mit einer solchen Genauigkeit misst, dass die Mitarbeiter möglicherweise jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen ». Wurden Gegenstände zu schnell nacheinander gescannt (unter 1,25 Sekunden), gab es eine Meldung, denn schnell gescannte Gegenstände erhöhten angeblich das Fehlerrisiko. Zudem bewahrte man die Daten der Angestellten und Zeitarbeitskräfte und ihre Auswertungen für 31 Tage auf. Durch die Systeme hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ständigem Druck gestanden.

CNIL erkennt Wettbewerbsvorteil

Ein anderer interessanter Punkt, auf den die CNIL pocht, dreht sich um möglicherweise entstandene Vorteile. Die CNIL « berücksichtigte die große Zahl der betroffenen Personen (mehrere Tausend) und vertrat die Auffassung, dass die den Mitarbeitern durch diese Computerüberwachung auferlegten Zwänge unmittelbar zum wirtschaftlichen Gewinn des Unternehmens beitrugen (…) ». Im Umkehrschluss heißt das nichts anderes, als dass sie « ihm einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen auf dem Online-Vertriebsmarkt verschafften ».

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