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Dem Bericht zufolge wurden im Schnitt 70 Softwaremängel am Tag registriert. Das ist eine Steigerung um rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von diesen mehr als 2.000 Schwachstellen wurden 15 Prozent als kritisch eingestuft. Das Bundesamt sieht besonders bei künstlicher Intelligenz (KI) Risiken, wenn sie in der Programmierung zum Einsatz kommt. Vermeintlich sicherer Code, der unbehandelte Schwachstellen beinhaltet, könnte unbeaufsichtigt und unbeabsichtigt von einer KI weiter verbreitet werden.
KI als Manipulationsmaschine
Zudem warnt das BSI vor der Manipulation von und durch KI. Dem Amt zufolge besteht die Gefahr, dass Sprachmodelle bereits mit manipulierten Daten gefüttert werden und so Desinformationskampagnen dienen. Diese können die öffentliche Meinung beeinflussen.
Kleine und mittelständische Unternehmen in Gefahr
Dabei ist Ransomware nach wie vor das Mittel der Wahl. Grob vereinfacht handelt es sich dabei um Schadsoftware, die Cyberkriminelle einsetzen, um den Datenträgerzugriff durch eine Verschlüsselung unmöglich zu machen. Die Täter verlangen dann für die Herausgabe des « Schlüssels » eine hohe Summe Geld, zahlbar zumeist in Kryptowährungen. Für Normalbürger bleiben Cyberkriminelle besonders wegen Identitätsdiebstahl, Phishing und sexueller Erpressung gefährlich.
Des Weiteren ist eine professionelle Vernetzung der Cyberkriminellen über Länder- und Branchengrenzen hinweg zu beobachten. Dem BSI zufolge hat sich daraus eine regelrechte Parallelwirtschaft entwickelt, in der Kriminelle als Dienstleister auftreten. Sie bieten als spezialisierte Hacker und Programmierer Komplettlösungen rechtswidriger Software an, ohne selbst aktiv zu werden. In Anlehnung an das aus der IT bekannte Konzept von « Software-as-a-Service » – also Software, die im Abonnement genutzt wird – nennt das Bundesamt dieses Phänomen « Cybercrime-as-a-Service ».