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Intransparenter Umgang mit persönlichen Daten
Laut des Medienberichts ergab eine Überprüfung der Klarna-Website im Frühjahr 2020, dass das Unternehmen nicht eindeutig angab, aus welchem Grund und auf welcher rechtlichen Grundlage es personenbezogene Daten verarbeitet. Darüber hinaus gab Klarna unvollständige und irreführende Informationen über die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an. Es wurden auch keine Angaben bereitgestellt, in welche Länder der schwedische Zahlungsanbieter Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums überträgt und wie Betroffene Informationen über die angewandten Datenschutzmaßnahmen bekommen können. Des Weiteren stellte die IMY fest, dass Klarna die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend über ihre Rechte informierte. Dazu gehört das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Datenschutzbehörde waren außerdem unzufrieden mit dem Fakt, dass Klarna während der Untersuchung kontinuierlich Änderungen an den Angaben vornahm, wie das Unternehmen mit persönlichen Daten umgeht.