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Das Arbeitsministerium in Niedersachsen will den Einsatz von Subunternehmen und Solo-Selbstständigen in der Paketbranche unterbinden. Dafür hat das Amt unter Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) in Absprache mit anderen Bundesländern einen Änderungsantrag zum Postrechtmodernisierungsgesetz eingereicht. Zudem sollen künftig besonders schwere Pakete als solche gekennzeichnet werden. Das Ziel des Antrags sei eine faire Bezahlung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Paketzustellerinnen und Paketzustellern.
Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen sind das Ziel
Aus diesem Grund wolle man nach Vorbild der Verbote von Werkverträgen in der Fleischindustrie handeln und diese Form der Anstellung grundsätzlich verbieten. Zusätzlich plant das Ministerium, die Arbeitsbedingungen von Zustellerinnen und Zustellern zu verbessern. Dafür soll künftig eine Kennzeichnungspflicht für mittelschwere Pakete ab 10 Kilogramm und schwere Pakete ab 20 Kilogramm gelten.
Diese Fracht soll dann künftig nur noch von Einzelpersonen mit angemessenen technischen Hilfsmitteln transportiert werden dürfen, oder von zwei Personen, um Verletzungen oder schlimmstenfalls Berufsunfähigkeit durch Folgeschäden zu verhindern. Über den Änderungsantrag berät und entscheidet der Bundesrat in der nächsten Sitzung am 2. Februar 2024.