Customize this title in frenchLa police devrait bientôt pouvoir localiser automatiquement les appels d’urgence

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Wer in einer brenzligen Situation schon einmal einen Notruf absetzen musste, weiß, wie schwer es ist, im Eifer des Gefechts seine Gedanken zu sortieren. Da kann die Übermittlung der eigenen Position durchaus zum Problem werden – vor allem, wenn man sich in einer nicht vertrauten Umgebung befindet. Damit Rettungskräfte trotzdem schnell zu Hilfe eilen können, hat die EU schon 2018 eine Richtlinie erlassen, nach der Rettungsdienststellen den Standort des Anrufenden exakt ermitteln dürfen. Bei Festnetzanrufen passiert das über den Telefonanschluss und die dazu registrierte Wohnadresse. Kommt der Notruf von einem Handy, wie es immer häufiger der Fall ist, verwenden die Notrufstellen das sogenannte AML-Protokoll (Advanced Mobile Location), das auf fast allen Mobiltelefonen verfügbar ist.

Polizei darf AML bislang nicht verwenden

Dabei werden aus der Ferne WLAN- und Satellitenortung via GPS auf dem Smartphone aktiviert und die auf wenige Meter genau ermittelten Standortdaten an die Notrufzentralen übertragen. In Deutschland sind das die Berliner Feuerwehr und die Integrierte Leitstelle Freiburg (Breisgau-Hochschwarzwald). Von dort aus werden die Informationen an die lokalen Rettungsstellen übertragen. Eine sehr sinnvolle Maßnahme, die Leben retten kann. Das Problem: Aus Datenschutzgründen steht diese Option nur der Feuerwehr und Rettungsstellen zur Verfügung, nicht aber der Polizei. Da Letztere nicht nur für Rettungseinsätze, sondern auch für Verbrechensermittlungen ausrückt, darf sie die exakten Standortdaten der Anrufenden nicht ohne Weiteres erfassen. Sie muss stattdessen auf die sehr ungenaue Ortung via Mobilfunkzellen zurückgreifen.

Baden-Württemberg startet Pilotbetrieb mit AML

Da jedoch auch bei Polizeieinsätzen die schnelle Übermittlung des Einsatzortes über Leben und Tod entscheiden kann, hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Tobias Keber, laut eines Berichts der Website netzpolitik.org a désormais accepté une opération pilote dans laquelle la police peut également déterminer des données de localisation via AML. Selon le rapport, Keber attache une grande importance au fait que des bases juridiques appropriées doivent être créées pour ce domaine d’activité, par exemple dans la loi sur la police de l’État ou au niveau fédéral. Par exemple, la police n’est autorisée à utiliser les données AML que si les appels d’urgence impliquent le sauvetage de personnes en situation d’urgence. En aucun cas, les données ne doivent être utilisées à des fins répressives. Dans le cas contraire, selon Keber, la transmission automatisée de la localisation aurait un effet dissuasif sur les citoyens. Ils pourraient alors s’abstenir de passer des appels d’urgence par peur. Il reste à voir si la nouvelle approche s’imposera et sera ensuite utilisée à l’échelle nationale.

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