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Wer in einer brenzligen Situation schon einmal einen Notruf absetzen musste, weiß, wie schwer es ist, im Eifer des Gefechts seine Gedanken zu sortieren. Da kann die Übermittlung der eigenen Position durchaus zum Problem werden – vor allem, wenn man sich in einer nicht vertrauten Umgebung befindet. Damit Rettungskräfte trotzdem schnell zu Hilfe eilen können, hat die EU schon 2018 eine Richtlinie erlassen, nach der Rettungsdienststellen den Standort des Anrufenden exakt ermitteln dürfen. Bei Festnetzanrufen passiert das über den Telefonanschluss und die dazu registrierte Wohnadresse. Kommt der Notruf von einem Handy, wie es immer häufiger der Fall ist, verwenden die Notrufstellen das sogenannte AML-Protokoll (Advanced Mobile Location), das auf fast allen Mobiltelefonen verfügbar ist.
Polizei darf AML bislang nicht verwenden
Dabei werden aus der Ferne WLAN- und Satellitenortung via GPS auf dem Smartphone aktiviert und die auf wenige Meter genau ermittelten Standortdaten an die Notrufzentralen übertragen. In Deutschland sind das die Berliner Feuerwehr und die Integrierte Leitstelle Freiburg (Breisgau-Hochschwarzwald). Von dort aus werden die Informationen an die lokalen Rettungsstellen übertragen. Eine sehr sinnvolle Maßnahme, die Leben retten kann. Das Problem: Aus Datenschutzgründen steht diese Option nur der Feuerwehr und Rettungsstellen zur Verfügung, nicht aber der Polizei. Da Letztere nicht nur für Rettungseinsätze, sondern auch für Verbrechensermittlungen ausrückt, darf sie die exakten Standortdaten der Anrufenden nicht ohne Weiteres erfassen. Sie muss stattdessen auf die sehr ungenaue Ortung via Mobilfunkzellen zurückgreifen.