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Telefonische Krankschreibung soll ausgeweitet werden
Zur Debatte steht dabei nicht nur die dauerhafte Rückkehr der einstigen Sonderregelung, auch ihre Ausweitung ist vorgesehen. So soll die telefonische Krankschreibung künftig bei allen Krankheitsbildern möglich sein, die absehbar nicht schwer verlaufen. Bislang war das nur bei leichten Atemwegserkrankungen der Fall. Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung ist, dass der Patient oder die Patientin der angerufenen Praxis bekannt sind. Diese müssen wiederum sicherstellen, dass es sich bei den Anrufenden tatsächlich um jene Personen handelt, für die sie sich ausgeben.
Arztpraxen überlastet
Nach dem Auslaufen der Sonderregelung hatte der Hausärzteverband angesichts steigender Infektionszahlen zuletzt mehr Tempo bei ihrer Wiedereinführung gefordert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das noch nicht geschehen sei, erklärte der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Krankschreibung per Telefon sei aus seiner Sicht bereits in diesem Winter eine dringend notwendige Entlastung für die Hausarztpraxen. Denn diese würden schon jetzt unter Hochdruck arbeiten, um alle Patienten zu versorgen. (Mit Material der dpa.)