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Ob Gewinnspiel oder ein angeblich so günstiger Energievertrag: Werbeanrufe von aufdringlichen Callcentern haben auch im vergangenen Jahr wieder Zehntausende Bundesbürgerinnen und -bürger so verärgert, dass sie sich an die Bundesnetzagentur gewandt haben. Es seien 34.714 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, teilte die Bundesbehörde am 19. Januar 2024 in Bonn mit. Das waren deutlich weniger als 2022, als bei der Aufsichtsbehörde noch 64.704 Beschwerden ankamen und damit fast so viele wie 2021.
Netzagentur-Chef bewertet Rückgang als Lichtblick
Den Rückgang der Beschwerdezahlen bewertete Netzagentur-Chef Klaus Müller als « Lichtblick ». Die Behörde, die bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder verhängt, begründete die Entwicklung mit ihrer konsequenten Arbeit und damit, dass viele Menschen nicht mehr im Home-Office seien. Dadurch würden sie nicht gestört, wenn Unternehmen tagsüber auf dem Festnetz anrufen und Dienstleistungen bewerben.
Gründe für Rückgang nicht eindeutig
Möglicherweise liegt der Rückgang aber auch daran, dass die Netzagentur die Übeltäter-Unternehmen seit einem verlorenen Rechtsstreit nicht mehr namentlich nennt. Dadurch kommt das Thema seltener in den Medien vor, und viele Menschen werden nicht daran erinnert oder erfahren gar nicht erst, dass man sich bei der Netzagentur beschweren kann.
Beschwerde mit wenigen Handgriffen erledigt
Summe der Bußgelder gestiegen
Während die Beschwerdezahl sank, stieg die Gesamtsumme der Bußgelder, die von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt wurden. Im vergangenen Jahr waren es den Angaben zufolge 1,435 Millionen Euro – nach 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022. « Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben », sagte Behördenchef Müller. « Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste. »
Haupttäter: Vertreter von Energieversorgern
Häufig gaben sich die Anrufer zu Beginn des Telefonats als Vertreter des Energieversorgers aus, bei dem der Anrufer ohnehin schon ist, oder als Mitarbeiter eines Vergleichsportals. Damit wurde versucht, das Vertrauen des Angerufenen zu gewinnen und diesen zur Preisgabe persönlicher Daten zu bewegen, etwa von Zählernummer und Zählerstand. Solche Verhaltensmuster hätten sich im vergangenen Jahr « in schwerwiegender Form » bemerkbar gemacht, so die Bundesnetzagentur. (Mit Material der dpa.)