Customize this title in frenchLe ministère de l’Intérieur étudie une lettre PIN payante pour les cartes d’identité électroniques

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Wer den E-Ausweis nutzen will, braucht eine PIN dafür. Die bekommen Inhaber einer sogenannten E-ID nach Ausstellung in Briefform zugestellt. Wer diesen Brief « verschlampt » oder seine PIN vergisst, kann sie zurücksetzen lassen. Den dafür notwendigen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief Les citoyens pourraient le recevoir gratuitement par courrier jusqu’à fin 2023.

Doch aus sicherheitstechnischen Gründen ist das überraschend teuer für die Bundesregierung und mit dem derzeitigen Finanzhaushalt nicht zu vereinbaren. Deshalb wurde der Dienst eingestellt. Der Bedarf besteht aber weiterhin und so lotet die Ampel neue Wege aus.

Kostenintensiver Bürgerservice

Den bisherigen Versand mussten die Ämter aus Sicherheitsgründen per teurem Einschreiben abwickeln. Wie das Online-Magazin Netzpolitik a signalé que 14,30 euros sont facturés par lettre PIN. Selon le gouvernement fédéral, le coût total depuis son introduction en février 2022 s’élève à environ 30 millions d’euros.

Diese Kosten könnten nun auf den Bürger zurückfallen, denn wegen des Sparhaushalts 2024 muss die Bundesregierung alle Kostenpunkte neu bewerten. Die Einstellung der Dienstleistung gehörte zu den ersten und überraschendsten Maßnahmen, schließlich gilt die Digitalisierung der Verwaltung als wichtige Aufgabe in der Koalition und der E-Ausweis ist dafür das Fundament. Der Schritt wurde jedoch nicht nur wegen der knappen Staatskassen notwendig.

Mitschuld der Bürgerinnen und Bürger

Das Problem liegt auch beim Bürger. Von den mehr als zwei Millionen verschickten PINs, die seit Einführung des E-Ausweises nachträglich verschickt wurden, kamen nur 60 Prozent zum Einsatz. Das bedeutet, dass Briefe im Wert von rund zwölf Millionen Euro aufgrund von falscher Adressangaben oder Ähnlichem nicht zugestellt oder die PINs nicht verwendet wurden. Damit ist das Steuergeld einfach verpufft. Kein Wunder also, dass die Regierung das Konzept grundlegend überarbeiten will.

Es ist nicht einfach, den Sicherheitsanspruch geeigneter Identifikationsverfahren und die Kostenfrage zufriedenstellend unter einen Hut zu bringen. Von Änderungen in den Bürgerämtern über den Wechsel zum klassischen Standardbriefversand bis hin zum POSTIdent-Versand stehen viele Möglichkeiten im Raum, aber kein Lösungsvorschlag überzeugt vollends.

Rücksetzbrief gegen Gebühr

Deshalb zeichnet sich jetzt die Kostenbeteiligung der Bürger beim Rücksetzbrief ab. Das verantwortliche Bundesinnenministerium prüft nun eine Bezahlfunktion. Künftig dürften Bürgerinnen und Bürger dann bereits bei der Beantragung einer neuen PIN zur Kasse gebeten werden. Das wäre nichts völlig Neues, schließlich fallen für die Neuausstellung eines Personalausweises auch Gebühren an. Und der E-Ausweis ist eben auch ein Personalausweis.

Eine Bezahlschranke kann Vor- und auch Nachteile haben. Das Online-Magazin Netzpolitik kritisiert, dass eine « bürgerunfreundliche Sparentscheidung » getroffen werde und der digitale Transformationsprozess in der Verwaltung bedroht sei. Andererseits könnte die hohe Verlustquote der Briefe eingedämmt werden, wenn die Beantragung eines Rücksetzbriefs nicht mehr kostenlos sei und somit als selbstverständlich erachtet werde.

Das steht und fällt allerdings mit dem Kostenpunkt, den das Bundesinnenministerium veranschlagt. Ein neuer Personalausweis schlägt mit 37 Euro zu Buche. Wie teuer eine neue PIN für den E-Ausweis sein wird, hat das Ministerium noch nicht entschieden.

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