Customize this title in frenchOrdinateur portable plus bruyant que promis : est-il possible de l’échanger ?

Make this article seo compatible,Let there be subheadings for the article, be in french, create at least 700 words

Dass ein Notebook leise arbeitet, ist nicht nur beim Zocken, sondern auch in der Uni von Vorteil. Drum war ein stilles Modell COMPUTER BILD-Leser Marius W. wichtig, als er für sein Grafikstudium nach einem Laptop suchte. Der Student entschied sich im Mai 2022 für ein Gerät von Asus, bestellte es online bei Saturn und holte es später in einer Filiale ab.

Doch das Notebook ging ihm schnell auf die Nerven: Die laut Herstellerangabe besonders leisen Lüfter machten sich überaus deutlich bemerkbar. Marius W. war enttäuscht. Deshalb kontaktierte er den Asus-Support. Der empfahl ihm, das Notebook einmal neu aufzusetzen. Doch die Maßnahme minderte die Lüftergeräusche nicht.

Er gab schließlich das Notebook bei Saturn zur Reparatur ab. Der dort erfolgte Austausch des Lüfters brachte ebenfalls keinerlei Verbesserung. Marius W. wandte sich erneut an den Händler. Die Servicemitarbeiterin empfahl eine zweite Reparatur – doch die änderte wiederum nichts am Lüfterlärm. Eine Rücknahme verwehrte Saturn und forderte W. auf, das Gerät ein drittes Mal einzusenden. Und erneut fand die Werkstatt den Fehler nicht. Nach der erfolglosen dritten Reparatur wollte Marius W. vom Kaufvertrag zurücktreten. Das lehnte Saturn jedoch ab und argumentierte, dass der Fehler zu spät aufgetreten war. Ratlos und genervt wandte sich der Leser schließlich an COMPUTER BILD.

Geld zurück? Die Rechtslage

Welche Rechte haben Kunden wie Marius W., wenn ihr Technik-Kauf offenbar ab Werk einen Defekt aufweist? Anwalt Thomas Hollweck indique clairement que les concessionnaires ont toujours le droit d’apporter des améliorations. Ce n’est qu’en cas d’échec de la tentative de réparation que le client peut résilier le contrat d’achat.

Genauer: Zwei Nachbesserungsversuche müssen Kunden gestatten, bevor der Rücktritt erfolgen kann. Da die Voraussetzung im Fall von Marius W. erfüllt ist, darf der Leser jetzt das Notebook zurückgeben und sein Geld zurückverlangen. Ein wichtiger zusätzlicher Faktor: Der Hersteller Asus hat ihm mitgeteilt, dass offenbar ein Problem bei dem Gerät vorliegt. Wichtig in diesem Fall: Der Defekt trat bereits kurz nach dem Notebook-Kauf auf – und es läuft noch die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Die Beweislast umzukehren, ist nicht möglich, da der Fehler klar ab dem Kauf bestand.

Rechtsanwalt Thomas Hollweck empfiehlt, den Rücktritt vom Kaufvertrag immer per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. Denn so lässt sich sicherstellen, dass das Schreiben den Händler nachweislich erreicht. Das hilft auch im Falle eines Prozesses. Der lohnt sich jedoch nur bei einem entsprechenden Streitwert.

Saturn stellt sich stumm

Die COMPUTER BILD-Redaktion wandte sich an Saturn, um zu erfahren, warum das Unternehmen Marius W. das Leben schwer macht. Der Leser hatte in der Zwischenzeit der Ablehnung des Rücktritts seitens Saturn vom Kaufvertrag widersprochen, aber keinerlei Rückmeldung dazu erhalten. Doch das Unternehmen stellte sich auch unserer Redaktion gegenüber stumm: Eine Saturn-Sprecherin teilte lediglich mit, dass der Händler mit dem Kunden im Austausch sei. Das konnte Marius W. nicht bestätigen: Der Leser hat von Saturn lediglich eine E-Mail bekommen, wonach er mit dem Saturn-Markt in Kontakt sei und ein Austausch des Geräts nicht möglich wäre. Weitere Informationen blieb ihm der Händler schuldig. COMPUTER BILD bleibt an dem Fall dran.

Source link -57