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Zwischen dem Black Friday und den Weihnachtstagen versenden Unternehmen Unmengen an Paketen, denn immer mehr Menschen ordern Schnäppchen und Weihnachtsgeschenke online. Wer nicht ständig zu Hause ist, kann eine Lieferung auch in einen Abholshop oder in eine Packstation veranlassen. Es gibt aber Produkte, die man nur persönlich entgegennehmen kann, weil ein Abholen aufgrund des Gewichts oder der Paketgröße schlichtweg unmöglich ist. Für eine direkte Lieferung entschied sich deshalb auch COMPUTER BILD-Leserin Tanja I., als sie im November 2023 einen neuen Schreibtischstuhl bestellte. Beim Kauf gab sie ihre Adresse an; DPD sollte das Paket also zu ihr nach Hause liefern.
Am angekündigten Liefertag wartete Tanja I. allerdings vergeblich. Stattdessen erhielt sie von DPD eine Mail: Der Bote hatte das Paket in einer weit entfernten Abholstation abgegeben. Die Leserin war darüber alles andere als erfreut, denn schließlich hatte sie zum fraglichen Zeitpunkt extra daheim auf die Lieferung gewartet. Da I. kein Auto hat, wusste sie nicht, wie sie den Stuhl nun abholen sollte. Hilfesuchend wandte sie sich an COMPUTER BILD.
Händler trägt die Verantwortung
« Der Versandhändler ist in einem solchen Fall vertraglich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die bestellte Ware bei der Kundin zu Hause ankommt, also an der von der Kundin angegebenen Lieferadresse. Das bedeutet aber zugleich, dass das Paket auch tatsächlich an diese Adresse geliefert werden muss », so Anwalt Hollweck. Die Lieferung an eine Paketstation oder eine Filiale ist nicht in Ordnung.
Nach Angaben des Anwalts kann Tanja I. aus diesem Grund die Annahme des Paketes verweigern. Das bedeutet, dass sie es einfach nicht abholt und es dann an den Absender zurückgeht. Dann muss sie sich allerdings zusätzlich an den Händler wenden und ihm berichten, dass ihr das Paket nicht zugestellt wurde. Der wiederum sollte dann eine neue Lieferung an die Hausanschrift der Kundin in die Wege leiten. Die für die erneute Zustellung anfallenden Gebühren muss der Händler direkt mit DPD abrechnen und kann sie nicht in Rechnung stellen, so der Anwalt.
DPD streitet ab
Natürlich fragte die Redaktion auch bei DPD nach, wieso der Bote nicht bei Tanja I. klingelte, sondern das Paket in eine Filiale fuhr. Eine Sprecherin des Unternehmens widerspricht dieser Darstellung. Dem Unternehmen zufolge sei die Identität der Kundin bei der Adresse nicht zweifelsfrei feststellbar gewesen. Das ist beispielsweise bei einem fehlenden Klingelschild der Fall. Deswegen sei die Lieferung in den nahe gelegenen Paketshop erfolgt.
Tanja I. tröstet dieser Umstand nur wenig, denn sie war schließlich daheim. Immerhin: Die Leserin war inzwischen in der Lage, das Paket in dem Shop abzuholen und muss deswegen nicht auf eine neue Lieferung hoffen.