Customize this title in frenchZalando : Selon les défenseurs des consommateurs, les frais de rappel ne sont pas autorisés

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Wer regelmäßig im Internet bestellt, kennt die Prozedur: Ist die georderte Ware angekommen und ohne Beanstandung, geht es ans Bezahlen. Nach diesem Grundsatz kaufen viele Menschen regelmäßig im Netz ein. Bleibt bei den Lieferanten dann die fällige Zahlung aus, greifen viele Unternehmen erst zur kostenfreien Zahlungserinnerung und im nächsten Schritt zu einer kostenpflichtigen ersten und zweiten Mahnung. Dazu gehört unter anderem auch der Online-Händler Zalando, der bei der zweiten Mahnung Gebühren in Höhe von 5,30 Euro verlangt. Zu Unrecht, findet die Verbraucherzentrale Sachsen und will deswegen nun klagen.

Verbraucherschützer: Mahngebühren zu hoch

« Wir halten diese Gebühren für unzulässig », sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. « Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. » Und genau die seien bei E-Mail-Mahnungen nach Einschätzung der Verbraucherschützer verschwindend gering. Nichtsdestotrotz zahlen viele Kunden diesen Betrag, schließlich haben sie die Zahlungsfrist versäumt und vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält.

Verbraucherzentrale sucht nach Betroffenen

« Wer als seriöser Anbieter am Markt agieren will und ein erfolgreiches Geschäftsmodell betreibt, kann es sich nicht erlauben, die eigenen Kundinnen und Kunden massenhaft gesetzeswidrig zu schädigen. Auch nicht durch Kleinstbeträge », so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Dementsprechend suchen die Verbraucherschützer mittels eines kurzen Formulars pour les clients ayant reçu un rappel à partir du 13 octobre 2023 et ayant payé les frais requis. L’objectif : L’association souhaite recourir à un recours collectif pour garantir que Zalando doive rembourser les frais de rappel.

EU-Verbandsklagerichtlinie ermöglicht Sammelklage

Die Sammelklage soll auf Grundlage der kürzlich in Kraft getretenen neuen EU-Verbandsklagerichtlinie erfolgen. Den Verbraucherschützern zufolge ist sie ein wirkungsvolles Instrument, weil sie es erstmals möglich macht, das Geld für alle Betroffenen einzuklagen. Das war mit der bisherigen Musterfeststellungsklage nicht möglich. « Bemerkenswert ist, dass auch nach dem Ende der mündlichen Verhandlung noch drei Wochen lang der Anschluss an die Klage möglich ist », lobt Jurist Hummel.

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