Customize this title in frenchL’agence de réseau ouvre une procédure fine en raison de points morts

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Wegen Schwächen im Handynetz hat die Bundesnetzagentur erstmals Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) et Vodafone lancés. Cela a été fait « en raison du non-respect coupable des exigences d’approvisionnement dans les délais », selon une lettre de l’Agence fédérale des réseaux, dont dispose l’Agence de presse allemande. Les débats ont été ouverts en septembre, mais ce n’est que maintenant qu’ils sont devenus publics.

Mobilfunkanbieter berufen sich auf Ausnahmeregel

Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war – etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann –, gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdings ist die Netzagentur der Ansicht, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greift und mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.

Insgesamt 500 4G-Funklöcher

Konkret geht es um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Diese weißen Flecken hätten zum Jahreswechsel verschwunden sein müssen. Die Unternehmen schafften das aber nicht bei allen. Außerdem haben die Firmen noch in einigen Bundesstraßentunneln kein gutes Netz, obwohl sie eines haben müssten – auch das ist Gegenstand der Verfahren.

Bußgelder dürften niedrig ausfallen

Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig ausfallen. Die Verfahrenseröffnung wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.

Nicht der erste Fall

Bereits im Frühjahr eröffnete die Netzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1, der gerade sein eigenes Handynetz aufbaut und es bald starten will. 1&1 hatte 2019 erstmals Frequenzen ersteigert. Ende 2022 hätte die Firma 1.000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es aber nur fünf. Gegen etablierte Netzbetreiber hat die Behörde hingegen noch kein Bußgeldverfahren geführt. (Mit Material der dpa.)

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